Bild: Quotenmeter Mit der Begründung, dass „überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein“ könne, hat die Alternative für Deutschland (AfD) dem ARD-Magazin Monitor die Akkreditierung beim Landesparteitag verweigert. Der Parteitag findet am kommenden Wochenende […] mehr

Kommentare

18Net-player19. November 2023
@16 die komplette Begründung gabe ich bisher noch nicht gelesen, bezog mich dazu mehr auf eine erstere Zusammenfassung. Und unabhängig davon würde ich mir diverse Unterstellungen verbitten, nur weil ich ggf. eine andere Sicht auf Vorgänge habe. Im übrigen vertrete ich nicht die AfD, demnach fühlte ich mich auch nicht getroffen und habe betreffend verharmlosen dazu auch meine Meinung und Erklärung dargelegt.😊
17Net-player19. November 2023
@15 ja stimmt die deutsche Sprache ist vielfältig und da könnte es sonst auch gemeinsam etwas dauern. Ich meinte mit einordnen mehr oder weniger nur das es in erster Linie ein Rechtsvorgang ist, unabhängig wer oder was es betrifft und meinte halt das es jetzt da es die AfD betrifft einfach erstmal überthematiesiert wurde. Jetzt nachdem das Urteil durch ist und es ggf. anders gekommen wäre, hätte ich die Thematisierung mehr verstehen können.
16thrasea17. November 2023
@13 Über eine Begründung des LG konnte ich bisher nichts lesen / finden. Kannst du bitte deine Quelle verlinken? @14 Oh, deine "Einordnungen" zur AfD sind durchaus bekannt und berüchtigt. Mit dem Wort Verharmlosung bist du eigentlich noch ganz gut bedient, finde ich 😉
15wimola17. November 2023
@14 ) Auf was genau möchtest Du hinaus, wenn Du jetzt von "Einordnungen" sprechen möchtest? Die deutsche Sprache ist durchaus vielfältig und wir werden (auch gemeinsam) noch so einige Begriffe finden können. Alle mit dem bekannten Ziel. ;-)
14Net-player17. November 2023
@11 das hat mit verharmlosen nichts zu tun, sondern mit einer Einordnung, sonst müsste hier noch sehr viel mehr immer als verharmlosen angeprangert werden.
13Net-player17. November 2023
@10 stimmt, das LG hat das Verbot aufgehoben. Da die Begründung für den Entzug der Akkreditierung nicht dafür ausreichend war. Ist auch in Ordnung, dafür sind Gerichte da die es prüfen
12Wasweissdennich17. November 2023
die Sonne der Demokratie steht tief in diesem Land, freilich nicht nur von der AfD-Seite, die Öffentlich Rechtlichen bekleckern sich auch nicht gerade mit Ruhm
11wimola17. November 2023
@9 ) Verharmlosung führt geradewegs ins Unglück, Unrecht.
10thrasea17. November 2023
@9 Wie auch immer, das Vorgehen der AfD war rechtwidrig. Das LG Chemnitz hat entschieden, dass die Journalistïnnen vom WDR Zugang zum Parteitag erhalten müssen.
9Net-player17. November 2023
Was man hier alles so rein interpretiert, soweit wird hier nur ein Magazin die Teilnahme untersagt, andere vom ÖRR dürfen nach wie vor Teilnehmen, hier erfolgt also kein Ausschluss der Öffentlichkeit und auch nicht von Journalisten allgemein.
8wimola16. November 2023
Auch dem Allerletzten dürfte doch nun wohl deutlich werden, wie es künftig mit der Meinungsfreiheit in diesem Land aussehen würde, hätten sie auch nur die Möglichkeit ihre "Werte" durchzusetzen. :(
7thrasea16. November 2023
@6 Ich vermute anhand deiner ganzen Kommentare, du kannst bei Berichterstattung der ÖR nicht mitreden, hast du viel einseitige Berichterstattung "alternativer" Medien abbekommen? Ja, leider sieht man ganz deutlich, was das bewirkt.
6k51749816. November 2023
sieh man ja, was einseitige Berichterstattung bewirkt
5Polarlichter16. November 2023
Naja, so was muss auch die AfD als demokratische Partei aushalten können.
4Pontius16. November 2023
@3 Kritische wie <link> oder <link>
3k51749815. November 2023
welche Berichterstattung?
2thrasea15. November 2023
Wird Zeit, dass die AfD abgeschafft wird. Es ist höchst bedenklich, wenn Journalisten nicht mehr berichten dürfen.
1k51749815. November 2023
Wird Zeit, das der Scheiß Rundfunkbeitrag abgeschafft wird.