Karlsruhe (dts) - Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, dem Verfassungsschutz die Veröffentlichung der Zahl der Mitglieder des "Flügels" vorläufig zu untersagen. Die Karlsruher Richter wiesen einen entsprechenden Eilantrag der Partei zurück. Die Fachgerichte […] mehr

Kommentare

9tastenkoenig18. März 2021
@7 : Angesichts von Teilen ihrer Wählerschaft könnte man annehmen, dass sie eine Beobachtung eher als Auszeichnung wahrnehmen würden. Aber den gar nicht wenigen Beamten in ihren Reihen würde das Probleme machen, und die von manchen dort erträumte "bürgerliche" Koalition rückte damit in noch weitere Ferne.
8dicker3618. März 2021
Ja, ja die armen "Opfer" können sich jetzt wieder in den Medien ausheulen wie ungerecht dieser Staat und seine Handlanger sind.
7gabrielefink18. März 2021
@6 So dumm können selbst die Verantwortlichen der AfD nicht sein, nicht zu wissen, was in ihren Reihen vorgeht. Auch wenn sie es nach außen hin immer wieder wehement bestreiten.
6tastenkoenig18. März 2021
Die Sache mit dem Verfassungsschutz scheint denen richtig Angst zu machen.
5pullauge18. März 2021
man muss doch wissen wie schwer das Geflügel ist
4fcb-kalle18. März 2021
es tut mir ja so leid.
3Sonnenwende18. März 2021
Die armen Opfer, sie konnten noch nicht mal lernen, richtig Anträge zu stellen...lol. Ich sach ja...Slapstick-Comic.
2Han.Scha18. März 2021
Besser schlechte als gar keine Nachrichten.
1k3362018. März 2021
Arme AFD.