
Berlin - Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" abgelehnt hat, prüft die Partei den Gang nach Karlsruhe. "Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen", heißt es in einer am Dienstagabend verbreiteten
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