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6: Mangelnde Begründung ist mangelnde Begründung. Die ENTSCHEIDUNG des BVerfG - nein, das ist NICHT die BVG, die Berliner Verkehrsgesellschaft, aber das interessiert euch AfDen ja auch nicht, ist ja nur das höchste deutsche Gericht, das muss man nicht richtig schreiben -ist völlig richtig. @
7: Ja, das gibt keiner gerne zu.