Karlsruhe/Dresden (dpa) - Sachsens AfD hat bei ihren juristischen Bemühungen um eine Zulassung der kompletten Landesliste zur Landtagswahl einen Rückschlag erlitten. Am Mittwoch scheiterte sie mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen einer ...

Kommentare

(17) hichs · 24. Juli 2019
Die Liste der Landtagskandidaten der Sachsen-AfD musste wegen formeller Fehler & Schlampereien der AfD zurückgewiesen werden. Die AfD hat jetzt dagegen geklagt. Die Klage musste wegen formeller Fehler & Schlampereien der AfD zurückgewiesen werden. Kannst du dir nicht ausdenken!
(16) ticktack · 24. Juli 2019
@15 Hoffentlich ist der Spuk schnell vorbei! Seit Trump und Johnson habe ich da so meine Zweifel.
(15) Sonnenwende · 24. Juli 2019
Also schlecht beraten sind die ja eigentlich nicht, sondern nur total von sich überzeugt und dass Regeln für sie nicht gelten. Hoffen wir mal, dass die AfD so weiter macht, dann ist der Spuk schnell vorbei.
(14) Haase · 24. Juli 2019
@12: Nicht nur besonders schlecht, sondern offenbar gar nicht. ;-)
(13) k293295 · 24. Juli 2019
@11: Ich gehe tatsächlich davon aus, dass die AfD die Strategie verfolgt, selbst die Verfassungsgerichte als "Volksfeinde" zu stilisieren. Mit ALLEN Mitteln versucht diese "Partei" die Axt an unsere demokratischen Institutionen zu legen. Meine große sorge ist die mangelnde Wehrbereitschaft des Staates.
(12) tastenkoenig · 24. Juli 2019
@10: Ja, aber wie das BVerfG sagt, ist das LVerfG zuständig. Wenn also dennoch (auch) das BVerfG angerufen wird, dann muss das natürlich besonders gut begründet sein. Und nicht besonders schlecht, wie hier offenbar geschehen.
(11) Haase · 24. Juli 2019
@5: "Die Karlsruher Beschwerde wies das BVerfG wegen diverser inhaltlicher Mängel ab. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet." Du hast recht, das BVerfG hat nicht inhaltlich darüber entschieden, ob die Entscheidung des Wahlausschusses korrekt war. Dazu kam es aber nur nicht, weil die AfD Sachsen zu blöd ist, eine ordentliche Klage zusammenzuschustern. Vielleicht steckt da ja sogar Absicht dahinter, um sich wieder als das Opfer des pösen Staates zu stiisieren?
(10) BigDaddy3 · 24. Juli 2019
@9 Die AfD hat meines Wissens nach, aufgrund des Zeitmangels bis zur Wahl, bei beiden Gerichten Klage eingereicht. Und sollte das Landesverfassungsgericht zuungunsten der AfD entscheiden, könnte die AfD noch immer beim Bundesverfassungsgericht klagen. @8 Wenn eine falsch gewählte Abkürzung dein einziges Problem ist. Wusstest ja was gemeint ist.
(9) tastenkoenig · 24. Juli 2019
Die AfD scheint juristisch nur in Teilen gut beraten zu sein. Während sie sehr genau wissen, welche Aussagen gerade noch als nicht volksverhetzend durchgehen, haben sie offenbar sowohl Probleme mit der Einhaltung des Wahlgesetzes als auch damit, das zuständige Gericht zu finden.
(8) k293295 · 24. Juli 2019
@6: Mangelnde Begründung ist mangelnde Begründung. Die ENTSCHEIDUNG des BVerfG - nein, das ist NICHT die BVG, die Berliner Verkehrsgesellschaft, aber das interessiert euch AfDen ja auch nicht, ist ja nur das höchste deutsche Gericht, das muss man nicht richtig schreiben -ist völlig richtig. @7: Ja, das gibt keiner gerne zu.
(7) BigDaddy3 · 24. Juli 2019
Im übrigen gehöre ich keine Partei an!
(6) BigDaddy3 · 24. Juli 2019
@5 Was verstehst du eigentlich an dem Satz "Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen mangelnder Begründung nicht zu Entscheidung an" nicht? Die mangelnde Begründung bezieht sich lt. Text darauf, dass die AfD nicht begründet hat, weshalb das BVG und nicht das Landesveefassungsgericht zustöndig sein soll.
(5) k293295 · 24. Juli 2019
@4: Zusammenfassend scherst du dich um Wahrheit Recht, Gesetz und Verfassung genausowenig wie deine Parteikameradden. Das BVerfG hat eine Begründung für die Klage verlangt, und diese Begründung hat die AfD nicht geliefert. Da her wurde die Klage abgelehnt. Die Aussage, es sei vom BVerfG keine Entscheidung getroffen worden, ist gelogen. Aber das ist bei der AfD ja nix neues.
(4) BigDaddy3 · 24. Juli 2019
Zusammenfassend ist die AfD nicht inhaltlich gescheitert, sondern das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt eine Entscheidung zu treffen, da das Landesverfassungsgericht zunächst einmal zuständig ist. Interessant ist auch, dass der Wahlausschuss von den Parteien besetzt wird, die bereits im Landtag sitzen. Der somit nicht grade objektiv ist. Warum besetzt man solch einen Ausschuss nicht mit Richtern mit Schwerpunkt Verfassung? Dann gäbe es solch ein Chaos nicht.
(3) hhe · 24. Juli 2019
Klage hier Klage da da geht Deutschlands Steuergelder dahin
(1) hichs · 24. Juli 2019
"AfD scheitert...." ... da muss man gar nicht weiterlesen. Ist doch klar.
 
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