Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die AfD-Fraktion ein Recht auf Vorsitzende in Bundestagsausschüssen hat und ob ihre Abgeordneten von einem solchen Amt abgewählt werden dürfen. Zum ersten Mal befasste sich das höchste deutsche Gericht nach Auskunft von Vizepräsidentin Doris ...

Kommentare

(3) brooke · 20. März um 14:06
Wer nicht gewählt wird, wird nicht gewählt. Ganz einfach.
(2) Zorro · 20. März um 11:09
Mimimi mi mimi ? Das nennt man Demokratie. Wenn die "Mehrheit" die Nazi-Kandidaten nicht wählt können sie eben keinen Ausschuss leiten.
(1) Polarlichter · 20. März um 05:46
Bin gespannt, was Karlsruhe dazusagt.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News