Münster (dpa) - Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur ...

Kommentare

(2) Hannah · 13. Mai um 12:37
<link> [AfD-Fans raunen mal wieder Aluhut-Style über das Urteil, dass es ja "passend" zur Wahl käme. Leute! Das lag zu 100 % an der AfD. Die Einstufung als Verdachtsfall erfolgte schon vor 3 Jahren. Die AfD hat ständig dagegen geklagt & aktuellen auch das Urteil verschleppt. Eigentor!]
(1) truck676 · 13. Mai um 09:36
Na, also doch... 👍😉
 
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