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Nein, er meint einen Antrag auf Überprüfung der Möglichkeit des Verbots einer Partei beim BVerfG. Ein Antrag auf ein Verbot direkt ist in unserem Rechtssystem nicht möglich. Es nennt sich auch Prüfverfahren und nicht Verbotsverfahren. Das BVerfG entscheidet auch nicht ob dann verboten wird, sondern es entscheidet, ob ein Verbot verfassungsrechtlich möglich ist. Das Verbot selber muss dann die Politik umsetzen. Sie kann sich auch immer und zu jeder Zeit dagegen entscheiden.