Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündet heute seine Entscheidung zur Klage einer Kölner Ärztin, die aus dem Ärzte-Bewertungsportal Jameda gestrichen werden will. Sie sieht nach zahlreichen negativen Bewertungen ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Zudem fühlt sie sich durch das […] mehr

Kommentare

3bs-alf20. Februar 2018
Hat ja positiv für die Ärztin funktioniert.
2Werter20. Februar 2018
@1 sehe ich anders, Solange sie noch tätig ist sollte das Profil erhalten bleiben. So kann man sich vorher über einen Arzt informieren und Behandlungsfehler probieren zu vermeiden...
1bs-alf20. Februar 2018
Hoffentlich bekommt sie Recht. Es hätte nur noch gefehlt, das die negativen Einträge gegen eine Zahlung / Gebühr gestrichen werden. Aber das ist vielleicht eine Geschäftsidee. 8)