Berlin (dts) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern kritisiert. "Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl", sagte Montgomery der "Süddeutschen Zeitung". "Das lehnen […] mehr

Kommentare

23DocTrax02. Januar 2018
Was sollte das ausmachen? Das ist nur Gequatsche damit er mal gequatscht hat. :D Man braucht keinen richterlichen Beschluss. Das Alter wird nach Einschätzung des Bearbeiters fest gesetzt und fertig.
22bs-alf02. Januar 2018
In jedem Supermarkt gibt es bei Leuten die Alkohol kaufen eine Alterskontrolle (sollte es zumindest) genau so in der Diskothek beim Einlaß. Wo ist den das Problem, wen bei Menschen die in unser Land WOLLEN bei Verdacht auf das falsche Alter eine Feststellung gemacht wird ? Wer nichts zu verbergen hat, dürfte damit kein Prob haben und wer eins hat - es gibt noch so viele andere schöne Länder die sich auch die Fachkräfte freuen.
21Photon02. Januar 2018
@18 : Themen Unterbringung, Vormundschaft und so weiter und so fort. Natürlich auch bei der Bemessung von Zahlungen und so unendlich vielem mehr. Die IDENTITÄT, zu der auch das Alter gehört, ist von ÜBERRAGENDER Bedeutung - nicht nur bei der Entscheidung, ob jemand Asyl, Aufenthaltsrecht oder gar Staatsbürgerschaft erhält. Man kann nicht blind Tür und Tor aufsperren ohne im Ansatz zu wissen, wer ins Land schwemmt. Das ist äußerst gefährlich und erschreckend naiv.
20Photon02. Januar 2018
@18 : Um zur DISKUSSION beizutragen: Eine Alterssichtkontrolle ist meiner Ansicht nach nicht praktikabel. Die Tante meiner Frau ist 65. Als ich sie das erste Mal sah, hätte ich sie kein Jahr älter geschätzt als 40! Manche Menschen sehen älter aus als sie sind, andere jünger. ABER wenn es darum geht, ob jemand nach dem lächerlichen Jugendstrafrecht getätschelt oder wenigstens ein klein bisschen nach Erwachsenenstrafrecht bestraft wird, spielt das Alter eine sehr bedeutsame Rolle! Ebenso bei den
19k4978202. Januar 2018
@18 Das machst Du voran fest? An dem Zweifel? An dem Bild? Bis jetzt gibt es m.E. noch kein Röntgenbild und somit bleibt doch eigentlich die Unschuldsvermutung. Ok bei Deutschen wäre es so, hier ja nicht, handelt sich ja um einen Geflüchteten. Lasst doch erstmal die Polizei ermitteln. Mal schauen was da rauskommt. Aber hey, Ermittlungen abwarten wird auch nur gefordert bei Deutschen und nicht bei Geflüchteten. *gähn*
18rudiffm02. Januar 2018
@17 : Wieso ist einfach: Der Afghanische Bürger von Kandel dürfte offensichtlich weitaus Älter sein, als er angab. Nur ein Beispiel des WIESO! Andere verlangen generelle Prüfung und ich halte dagegen nur dann, wenn das angegebene Alter offensichtlich falsch ist. Du stellst grundsätzlich alles in Frage, aber bietest KEINE Lösung. Das ist genauso schlimm wie bei den Rechtspopulisten. In diesem Sinne bist Ausnahmsweise kein deut besser. Meckern kann jeder. Ich präsentiere eine Idee zum Diskutieren.
17k4978202. Januar 2018
@16 Noch einmal meine Frage: Und Du denkst die werden heute noch nicht gefunden? Wieso?
16rudiffm02. Januar 2018
@15 : Die Generelle Überprüfung halte ich für übertrieben. Aus Zeit und Kostengründen reicht das Verfahren wie Anfangs beschrieben (@1), aber ohne Röntgen und auch ohne Auskunftsersuchen im Heimatland. Damit würde ein Richterlicher Beschluss ebenso überflüssig werden. Vereinfacht das ganze. Mein System, ich hoffe Du hast es Verstanden, ist absolut gegen die generelle Überprüfung, sondern die Überprüfung im Einzelfall, wenn offensichtlich etwas nicht stimmt.
15k4978202. Januar 2018
@13 Und Du denkst die werden heute noch nicht gefunden? Wieso? Das Verfahren der Migrationsämter ist nicht nur ein schriftlichen Bezeugnis des Geflüchtete, selbst der BND ist dabei inkludiert. aber noch einmal hier, bei den Politiker geht es um eine generelle Überpürfung ALLER Geflüchteten, somit passt das nicht was Du nun schreibst. Ebenso nicht zudem was Du noch in @1 geschrieben hast.
14rudiffm02. Januar 2018
@12 : Deinem Einwand muss ich zustimmen. In dem Fall ist es nicht möglich. Ich stelle nicht den Schutz der Person in Frage, darum musst Du Dich nicht sorgen. Nur sollten wir Missbrauch verhindern und Mittel und Wege finden, wie das ganze verbessert werden könnte.
13rudiffm02. Januar 2018
@11 : Strafverfahren können wir aussen vorlassen. Da sind Altersüberprüfungen unproblematisch, darum geht es doch nicht. Deine Denkweise indes verstehe ich nicht ganz. Es dürfte doch im allgemeinen Interesse sein, das ein Asylbewerber richtige Angaben macht und sich nicht unrechtmäßige Vorteile erschleicht. Da ich von Generalverdacht nichts halte, soll sich das ganze auf offensichtlich falsche Angaben beschränken. Das dürften dann nur sehr weinige sein, wo es Zweifel gibt. Vielleicht 1 von 500.
12k4978202. Januar 2018
@10 Botschaft/Behörden, die im Falle Syriens mit deutschen entweder nicht zusammen arbeiten oder bei dieser Arbeit die Informationen nutzen um die Familien anzugreifen? Nein, auf kein Fall. Der Schutz der Person muß über das gewährleistet bleiben. Nochmal die Leutz kommen in den wenigstens Fällen aus Jux und Tollerei nach Europa. Sondern weil u.U. der eigene Staat ihrer oder deren Familien habhaft werden will.
11k4978202. Januar 2018
@9 Wenn Menschen medizinische Überprüfung vornehmen lassen müssen, die z.T. keine medizinische Indikation haben, dann nein. Wieso? M.E. sagt Montgomery genau das richtige wenn es für ein Strafverfahren (ich hoffe Du bleibst dabei jetzt mal, denn Politiker sehen dies nur als einen Teil der Medaille an) von Relevanz ist, dann hat man die Möglichkeit schon jetzt dies richterlich zu beantragen. Und offen diskutieren, wenn man alle unter Generalverdacht stellt, NEIN wieso?
10rudiffm02. Januar 2018
@8 : schließen wir Röntgen aus. Betrachten wir andere Möglichkeiten, die vielleicht hilfreicher sind. Die Regierung müsste mit anderen Ländern eine Vereinbarung treffen dass die Vorlage einer Vollmacht ausreicht um dort das Alter prüfen zu können. Dazu wäre dann trotzdem der richterliche Beschluss nötig. Dann könnte die Botschaft vor Ort mit den Behörden des Heimatlandes zusammen arbeiten aufgrund der Vereinbarung und unter Vorlage der Vollmacht.
9rudiffm02. Januar 2018
@7 : Wann Rechtspopulisten, ähm Politiker dies wollen und wann es nach meinem Vorschlag stattfinden könnte, dürfte stark abweichen. Natürlich kann man ein Alter nicht exakt feststellen, darum geht es auch nicht. Einen 20 jährigen kann man wohl kaum als 10 jährigen durchgehen lassen. Es geht nur um das offensichtliche/auffällige. Das ganze ist, stimme ich zu, ein schwieriges Unterfangen. Am Ende hat man ein Schätzalter, kein genaues. Man sollte dennoch über so etwas offen diskutieren.
8k4978202. Januar 2018
Und deswegen irgendwelche Leute in den Röntgenbereich zu schieben ist eben nach Ärztevorschriften nicht gegeben. Plus: "Zuletzt hatte die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer Ende 2016 sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Verfassungskonformität von ärztlichen Altersfeststellungen angezweifelt."
7k4978202. Januar 2018
@6 Also erst sprichst Du von einem Verfahren, jetzt wieder "im Zweifel prüfen". Ja was denn nun? Hast Du zumindest begriffen wann diese Rechtspopulisten, ähm Politiker, diese Überprüfungen haben wollen? Und dann zu den Verfahren, alle bisher bekannten und zum Teil eingesetzte Verfahren können Dir nur einen bestenfalls belegbaren Indiz geben. Das EXAKTE Alter kannst Du selbst mit allen Verfahren nicht komplett so haargenau eingrenzen. Und genau das bescheinigt Herr Montgomery hier.
6rudiffm02. Januar 2018
@5 : Die Unschuldsvermutung gilt nicht im Asylverfahren. Der Staat hat ein Anspruch auf Wahrheitsgemäße angaben und natürlich das Recht diese zu prüfen. Das hat auch nichts mit einem Vertrauensverhältnis zu tun, es handelt sich nicht um einen Vertrag. Hier geht es letztlich um die Rechtsstellung des Hilfesuchenden. Seine Rechte werden doch gar nicht in Abrede gestellt. Allerdings darf sich der Staat seine Rechte auch nicht in Abrede stellen lassen. Deshalb im Zweifel prüfen.
5k4978202. Januar 2018
@4 Die "Unschuldsvermutung"/"Vertraue nsverhältnis" findest Du bei jeder Versicherung,Anträgen etc.Bei einem Antrag zu einer Unfallversicherung,geht die Versicherung auch nicht davon aus das Du schon Vorerkrankungen hast,sondern erst wenn dies bei einem Fall aufkommt und dies überprüft wird wirst Du dann daraufhin gegebenfalls mit einer Ausbleibung der Zahlung Dich konfrontiert sehen.Bei Falschaussage auch mal vor dem Gericht landen.Somit ja "Unschuldsvermutung" auch ausserhalb von Strafverfahren
4rudiffm02. Januar 2018
@3 : Die "Unschuldsvermutung" gilt NUR in einem Strafverfahren und ist auch strikt anzuwenden. Hier sind wir bei der Altersfeststellung im Asylverfahren. Wegen was genau soll hier die Unschuldsvermutung ausserhalb eines Strafverfahrens greifen? Hier soll nur im Zweifel gehandelt werden. Damit es keine Willkür durch Beamte gibt, findest Du zusätzlich eben den Richterlichen Beschluss. Ich gehe davon aus, dass Du hier etwas durcheinander gebracht hast.
3k4978202. Januar 2018
@2 Auf jeden Fall sehe ich bei Dir die "Unschuldsvermutung"...NICHT. Denn die gilt ja bekanntlich nur für Deutsche, oder? @topic Danke Herr Montgomery für diese Klarstellung. Wenigstens einer der hier mal medizinischer Vorschriften ebenfalls zum besten gibt...und auch nochmal aufzeigt wie "zuverlässig" solche Methoden sind. Danke.
2rudiffm02. Januar 2018
Drei Personen der Meinung das angegebene Alter ist falsch oder könnte falsch sein, kann der Flüchtling eine freiwillige Kontrolle wählen. Diese ist umgehend durchzuführen. Verneint der Flüchtling dies, muss ein Richter einen Beschluss erlassen. Solange das Alter nicht geklärt ist, wird der Flüchtling als Erwachsen eingestuft und kann sich im Falle einer Straftat nicht auf Jugendstrafrecht berufen. Eine andere Möglichkeit fällt mir spontan nicht ein, denke aber diese ist fair und machbar.
1rudiffm02. Januar 2018
Vielleicht ist dies ein Weg: Wer nicht als Erwachsen gilt muss einen getrennten Sechsaugencheck durchlaufen. Bedeutet: Die ersten zwei ist bei der Persönlichen Ansprache. Dort ist die Alterangabe von dem Flüchtling zu vermerken. Der Mitarbeiter macht einen Vermerk, ob er es glaubt, oder nicht. Egal wie dieser entscheidet, muss dieser zu einem weiteren Mitarbeiter der ebenfalls eine Sichtkontrolle macht und vermerkt. Dann noch ein weiterer, damit Absprachen unterbunden werden. Ist nur einer der