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5 Klingt erst mal verrückt, aber irgendwie ist das doch gut so? Die Regierung sollte die Wünsche des Volkes vertreten und das BVerfG überprüft die Zulässigkeit. Das BVerfG sagt also nicht, was zu tun ist, nur ob das, was geplant ist, den gesetzlichen Rahmen einhält. Ich halte es durchaus auch für zulässig, dass die Politik Vorschläge diskutiert oder gar beschließt, die erst überprüft werden müssen und dieser Prüfung am Ende vielleicht nicht standhalten. Das ist doch gerade Gewaltenteilung...