(lifepr) Frankfurt/Main, 27.08.2014 - Die Landesärztekammer Hessen lehnt ärztliche Beihilfe zum Selbstmord entschieden ab. Nach der Berufsordnung haben Ärztinnen und Ärzte die Aufgabe, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern sowie Sterbenden ...