Berlin (dts) - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dringt auf mehr Rechtssicherheit für Ärzte, die jüngere Patienten mit Astrazeneca impfen. Sie brauchten die Sicherheit, "dass sie kein Haftungsrisiko eingehen, wenn sie Astrazeneca an unter 60-jährige Patienten verimpfen", sagte der KBV- ...

Kommentare

(6) tripleeight · 24. April 2021
@5 Ja, soweit völlig ok. Wenn er dann (im negativen Fall) auch schnell stirbt, ist das ja auch seine Sache. Was aber, wenn er lange Behandlung braucht? Dann zahlt es die Gemeinschft. Klar, ist auch bei Risikosport so oder selbst bei Selbstmordversuchen, aber ich vermute mal, dass hier diese Entscheidungsfreiheit (auch) deswegen verhindert wird.
(5) Sonnenwende · 22. April 2021
So ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Der Patient wlrd über die Risiken vernünftig aufgeklärt. Mit seiner Einwilligung trägt er dann selbst das Risiko.
(4) thrasea · 22. April 2021
@3 Das ist grundsätzlich bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, nicht so. Insofern braucht es für die Corona-Schutzimpfung keine Sonderregel.
(3) deBlocki · 22. April 2021
Grundsätzlich sollte jeder, der sich impfen lässt, das Risiko selbst tragen. Da aber bei dieser speziellen Impfung die Normalität wiederhergestellt werden soll, sollte die Verantwortung nicht beim "Impfling" liegen.
(2) tripleeight · 22. April 2021
@1 Ja, das sollte jeder Patient für sich selbst tun können. Ein Arzt kann das jedoch für viele andere nur bedingt entscheiden und wenn er damit rechnen muss, dass es ihn ruinieren könnte, wird er es vernünftigerweise auf keinen Fall tun.
(1) AS1 · 22. April 2021
Also wieder mal die übliche Vollkaskomentalität. Das ganze Leben besteht aus Risiken. Die Übernahme von Verantwortung bedeutet auch, daß man bereit ist, einen Teil dieser Risiken zu tragen.
 
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