Berlin (dpa) - Die Adoption von Stiefkindern ist künftig auch für unverheiratete Paare möglich. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Bisher durften Stiefkinder nur dann adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese […] mehr

Kommentare

3Jewgenij15. Februar 2020
Ok, gute Sache
2Mehlwurmle15. Februar 2020
Darf sowas auch gegen den Willen des dann "ausscheidenden" Elternteils vollzogen werden? Wird der Elternteil dann wenigstens in dem Zuge auch von seiner Zahlpflicht befreit, wenn er dann schon die Rechte am Umgang mit seinem Kind verliert?
1katrin2313. Februar 2020
finde ich gut für die Kinder