Freiburg (dpa) - Im deutschlandweit Aufsehen erregenden Fall eines vielfach missbrauchten Jungen im Raum Freiburg ist ein Bundeswehrsoldat zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg die Zahlung von 12 500 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer der ...

Kommentare

(9) stphnrei · 16. Mai 2018
was nützt denn dem Opfer das Schmerzensgeld ? , der Junge hat andere Probleme , man sollte ihm ein neues Leben in einer neuen Familie weitab des Strafortes ermöglichen , es gibt bestimmt genug bereitwillige Familien die Ihn aufnehmen werden
(8) k293295 · 16. Mai 2018
Ausgeurteiltes Schmerzensgeld im Strafprozess verhindert die Opferrente nach OEG. Der Staat zieht sich mit diesen Urteilen billig aus der Affäre. Um den Verlust der opferrente + lebenslange Therapie für das Opfer wieder auszugleichen, müsste in jedem der angesetzten Prozesse das Schmerzensgeld 10-mal höher ausfallen als hier. Keiner der Täter könnte das jemals zahlen. Und das Opfer kann die Kosten der Vollstreckung nicht vorlegen.
(7) Troll · 16. Mai 2018
Das war ja der Strafprozeß. Da ist das Schmerzensgeld ja eher eine Auflage. Die eigentliche Strafe sind die 8 Jahre Haft. Die sind für ihn natürlich besonders bitter als Soldat, weil das automatisch die vorzeitige und unehrenhafte Beendigung seines Dienstverhältnisses bedeutet. Was das Schmerzensgeld angeht, da ist zivilrechtlich vorzugehen, wenn der Junge mehr kriegen soll.
(6) Spock-Online · 16. Mai 2018
@1 Die Summe ist eher symbolisch, denn wer aus dem Knast kommt, bekommt meist keine Arbeit mehr und wird von der Stütze abhängig. Egal, welche Summe der Richter auch nennt... zahlen wird er sie wohl eh nie. Leider.
(5) thrasea · 16. Mai 2018
@1 Das war der zweite von sieben angestrebten Prozessen. Der erste Täter wurde ebenfalls zu 12.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt (neben 10 Jahren Freiheitsstrafe und nachfolgender Sicherungsverwahrung). In der Summe wird es dann schon ein bisschen mehr. Aber egal, wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt - das Leid des Jungen kann es nicht wettmachen.
(4) Beastenjahrn · 16. Mai 2018
@1 @2 wir sind hier in Deutschland. Schmerzensgeld kann man hier wirklich leider vergessen.
(3) Mehlwurmle · 16. Mai 2018
Nur acht Jahre Haft und das bissl Schmerzensgeld sollen das (wohl leider lebenslange) Leid des Kindes angemessen abbilden?
(2) CashKarnickel · 16. Mai 2018
"Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabei gewesen." WTF??? Ich glaube echt so langsam an gar nichts mehr...Und wie @1 schon erwähnt hat, sind 12.500,00 EUR jawohl ein schlechter Witz für ein zerstörtes Leben!!!
(1) k229465 · 16. Mai 2018
was sind 12500€? damit kann man sich ja nicht mal ein studium finanzieren (als beispiel). wie wärs mit dem zehnfachen?
 
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