
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Abschiebungen von alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Migranten nach Griechenland gelten als zulässig. Trotz bestehender Mängel im griechischen Aufnahmesystem sah das Gericht keine akute Gefährdung, die extreme
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