
Berlin - Die Forderung des AfD-Fraktionsvorsitzenden in Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer, nach einer Abschiebung von "straffällig gewordenen Mehrstaatlern", wird von Staatsrechtlern als verfassungswidrig bewertet. "Eine solche Forderung ist mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbar",
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