Berlin/Düsseldorf (dpa) - Das Vorgehen der deutschen Behörden bei der umstrittenen Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. wirft immer mehr Fragen auf. Obwohl die Planungen für die Abschiebung schon weit fortgeschritten waren, war das zuständige Gericht bis zuletzt nicht darüber ...

Kommentare

(23) k293295 · 16. Juli 2018
@14: Zum Arbeiten und Steuern zahlen hätte er eine Arbeitserlaubnis gebraucht. Beschwer dich bitte beim BAMF und bei den Innenministerien, die ihm die verwehrt haben.
(22) thrasea · 16. Juli 2018
Kammer Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowie der Weltorganisastion gegen Folter eingeholt. Auf der Grundlage dieser Auskünfte ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz zahlreicher Fortschritte und Verbesserungen im gesellschaftlichen und demokratischen Leben der Republik Tunesien für den besonderen Fall des Klägers nach wie vor ein hohes Risiko bestehe, gefoltert oder unmenschlich behandelt zu werden." <link> Und jetzt kommst du Oberschlauer und sagst, das war falsch?
(21) thrasea · 16. Juli 2018
@16 Für dich Oberschlauen hier! Damals (2016) hat das VG Gelsenkirchen seine Entscheidung gut begründet. Aus der Pressemitteilung: "Es sei damit zu rechnen, dass der Kläger nach einer Rückführung nach Tunesien von den dortigen Sicherheitsbehörden verhört und ggf. festgesetzt werden würde. Das ergebe sich aus der umfassenden Medienberichterstattung über den Kläger, in der er als Leibwächter von Osama Bin Laden und islamistischer Kämpfer dargestellt worden sei. [...] Für die Beantwortung hat die
(20) lone_wolf · 16. Juli 2018
@all Jaja, schlagt Euch nur schön die Köpfe ein... :-D
(19) k49782 · 16. Juli 2018
@18 Na doch schon, aber nur wenn es dem rechten Pöbel genehm ist. Verstehste doch, oder? :P
(18) tastenkoenig · 16. Juli 2018
Nun kann man aber als Behörde nicht einfach sagen, ein Gerichtsurteil sei nicht richtig und dann dagegen handeln. • Also wer dieses Minus gegeben hat, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Wenn nicht mal Behörden Gerichtsurteile achten sollen, dann können wir den Laden hier bald zumachen.
(17) k49782 · 16. Juli 2018
@16 Warum war das nicht richtig? Der Staat hätte doch Rechtsmittel demzufolge schon damals einlegen können. Hat er nicht, also höchtwahrscheinlich mit gutem Grund. Aber klar was flydee da sagt, hat natürlich mehr "Richtigkeit". Ach immer diese lustigen Gedankengänge von rechts, sie glauben nicht nur bei der Anzahl der Demonstranten (wie Pegida und Co.) das Volk zu repräsentieren, nein jetzt glaubt man schon selbst als deutsche Gerichte und der Staat zu sein. Wie süß.
(16) flydee · 16. Juli 2018
Für die ganz Schlauen hier!Damals ( 2009)herrscht in dem Land noch der Diktator Ben Ali. Oppositionelle und Islamisten werden in den Gefängnissen des Landes regelmäßig gefoltert. Ben Ali wurde aber 2011 aus dem Land Tunesien verjagt.Das Bamf entscheidet 2014, A. könne nun abgeschoben werden, die Lage vor Ort habe sich schließlich grundlegend verändert. Doch A. wehrt sich erneut und bekommt vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 2016 recht und das war nicht richtig!
(15) k49782 · 16. Juli 2018
@11 Kannst ja haben aber jemanden die Todesstrafe an Hals wünschen ist halt nicht gerade "demokratisch" und schon gar nicht so nach "deutschem Recht". Aber hey, was ist das schon. @12 Zu wem oder zu wem ich nicht hier meine Meinung kundtue lass das mal meine Sorge sein. Du bist nicht in der Position anderen Menschen eine Meinung zu gestatten oder wenns nicht gefällt eben nicht. :P @13 Das wird ein Teil der Klammbevölkerung, wie im normalen Leben, einfach nicht verstehen. @14 Und? Nu?
(14) HKEF · 16. Juli 2018
@4, er hat aber auch nur von unseren Steuern gelebt, Arbeit und Steuern zahlen war für ihn ein Fremdwort ...
(13) tastenkoenig · 16. Juli 2018
@9: es ist egal, ob er ein netter, unschuldiger Typ ist oder der Leibwächter von Osama bin Laden - wem Folter oder Todesstrafe drohen, den schiebt man nicht ab. Punkt. Wenn er sich als kriminell erweist, sperrt man ihn halt ein wie jeden anderen.
(12) Muschel · 16. Juli 2018
@10 Hast du ADHS? Mir dir habe ich nicht geredet und du bist tatsächlich das beste Beispiel von jemandem, der eben nicht schwarz und weiß unterscheiden kann und alle Zwischentöne ignoriert.
(11) k264420 · 16. Juli 2018
@8:Wer meine Kommentare zu anderen Themen gelesen hat weiß, daß ich bestimmt nicht zum rechten Flügel bei Klamm gehöre. Bei diesem Thema habe ich allerdings eine anderer Meinung.
(10) k49782 · 16. Juli 2018
@9 Das hat doch niemand gesagt. Es gibt in unserer Welt mehr als nur Schwarz und Weiß, ich weiß bei "euch" ist das eher nicht so, aber nun gut damit müßt ihr nur klarkommen. Das er Straftäter ist konnte aber noch kein Gericht feststellen, somit ist ein Gefährder kann aber nicht abgeschoben werden da ihm die Todesstrafe droht. Solange das nicht geregelt ist, bekommt er eine Duldung mit z.Z. täglicher Meldung bei der Polizei (+ höchstwahrscheinlich mssivster Überwachung durch den VS)
(9) Muschel · 16. Juli 2018
@6 Also ist er ein netter, unschuldiger Typ, der sich zwar seit vielen Jahren in Deutschland nichts zuschulden kommen ließ, aber trotzdem der Leibwächter von Osama bin Laden war? Wie würdest du das gegenüber seinen früheren potentiellen Opfern rechtfertigen?
(8) k49782 · 16. Juli 2018
@2 Komisch bei Faschos und Rechtsextremisten,oder gar einfach nur deutschen Kriminellen habe ich von Dir noch nie etwas gehört. Doppelmoral? @5 Weil das so das deutsche Recht vorsieht, keine Todesstrafe! @7 Nicht in D, in D gibt es keine Todesstrafe. Ein wenig mehr Kenntnis der deutschen gesetze käme dem rechten Flügel von Klamm sehr gut. Statt andauernder Hetze.
(7) madkf · 16. Juli 2018
so ein schmarn wer mit dem Schwert (GEWALT) LEBT kommt dadurch um... damit hat er rechnen müssen...er hat den Gewaltprinzen beschützt..
(6) tastenkoenig · 16. Juli 2018
Gerade weil wir so etwas nicht wollen, können wir ihn nicht so etwas ausliefern. Ist doch wirklich nicht so schwer.
(5) k264420 · 16. Juli 2018
Er war nicht kriminell, aber er ist ein radikaler Islamist. Warum sollen wir solche Typen vor Folter und Totestrafe schützen, obwohl eines ihrer Ziele ein Islamisches Recht mit Köpfen, Steinigen und Hände abhacken ist.
(4) k293295 · 16. Juli 2018
Sami A. hat in Deutschland gelebt, ohne auch nur das geringste Verbrechen zu begehen. Ihn als "Kriminellen" zu bezeichnen ist also nicht richtig. Die Abschiebung war unrechtmäßig.
(3) tastenkoenig · 16. Juli 2018
Es ist nicht peinlich, es ist eine zwingende Konsequenz. Wenn der Rechtsstaat nicht für jeden gilt, dann ist er keiner.
(2) NeedSomeWeed · 16. Juli 2018
Einfach nur peinlich, dass jemand der den Rechtsstaat mit Füßen tritt dermaßen von selbigem geschützt wird.
 
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