Berlin (dpa) - Nordrhein-Westfalen hat nach Ansicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. nach Recht und Gesetz gehandelt. «Die Entscheidung ist nach unserer Auffassung rechtmäßig», sagte Seehofer in Berlin. Er selbst habe am Mittwoch ...

Kommentare

(2) Redigel · 18. Juli 2018
@1: Wenn Asylgründe nicht zählen, kann man Asyl auch gänzlich aus seinem Wortschatz streichen. Das Asylrecht dahingehend zu überarbeiten, dass Asyl nicht gewährt wird, stellt das Wort Recht ebenfalls ad absurdum. Egal was ich von dem Typ halte, aber drohende Folter ist ein Asylgrund ohne wenn und aber.
(1) Troll · 18. Juli 2018
Die Abschiebung war nicht rechtmäßig. Und wurde offenbar ganz schnell noch durchgeführt, so daß man das Urteil noch ignorieren konnte nach dem Motto "hat uns zu spät erreicht". Was mich aber eher ärgert ist die Tatsache, daß die Abschiebung unrechtens war. Allein die Tatsache, daß ihm im eigenen Land Folter droht, gibt ihm quasi einen Freibrief für Deutschland, daß er machen kann, was er will und trotzdem nicht abgeschoben werden kann. Da müßte aber das Asylrecht überarbeitet werden.
 
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