Gelsenkirchen (dpa) - Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden nach Tunesien soll rückgängig gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die Abschiebung stelle sich als - so wörtlich - grob rechtswidrig dar und verletze grundlegende rechtsstaatliche ...

Kommentare

(43) k49782 · 13. Juli 2018
@42 Wirklich? "Die Metapher nutzt das Prinzip der Similarität und versprachlicht eine ausgewählte und damit konstruierte Relation zwischen ähnlichen, inhaltlich aber nicht benachbarten Phänomenen, wobei sie zwischen diesen eine Bedeutungsübertragung vornimmt. " Dann hast Du meine Äußerung anscheinend nicht verstanden. Wäre aber auch nichts neues.
(42) k474647 · 13. Juli 2018
@41 google mal "Metapher" - vllt wird dir dadurch da ein oder andere Thema deutlicher...bzw das wäre schon ein anspruchsvoller Task, daher übernehme ich das für dich...<link>
(41) k49782 · 13. Juli 2018
@37 Mir wäre es neu das nur das "Geschenkpapier" dieser rechtsextremistischen Partei dunkelbraun ist. Da haben sich schon genug Gewält-/Straftäter gezeigt. Aber da wären wir ja wieder bei der Relativierung von Rechtsextremisten. @39 Lass Dich nicht von ihm einlullen, er zeigt ja auch im Kommentar 40 das er den Unterschied dazu nicht verstanden hat und somit seine Aussage so weiterhin besteht. Ein Feigenblatt wie eh und je. bei Sympathisanten von rechts.
(40) k474647 · 13. Juli 2018
@38 je nachdem was dir besser gefällt...ist das Glas halbvoll oder halbleer? :)
(39) thrasea · 13. Juli 2018
@38 OK, danke für die Klarstellung. Das ist für mich aus deinen bisherigen Posts nicht klar geworden. Deine Formulierung @30 "dass offensichtliche Terrorunterstützer nur aufgrund von Verfahrensfehlern hier ihre Duldung behalten..." ging ja genau in die entgegengesetzte Richtung. Eigentlich muss es dann heißen, dass er nur aufgrund von Verfahrensfehlern seine Duldung *verloren* hat, ne?
(38) k474647 · 13. Juli 2018
@35 mMn ist es durchaus ein Verfahrensfehler, da die Behörde nicht auf den richterlichen Entscheid abgewartet haben...
(37) k474647 · 13. Juli 2018
für meine "Nichtintelligenz" habe ich einen relativ gut bezahlten Job...Formulierung>Inhalt....k ein Wunder, wieso man so oft AfD-Aussagen verurteilt...wahrscheinlich verurteilst du auch deine Familie, wenn dein Weihnachtsgeschenk in einem hässlichen Geschenkpapier verpackt ist...der Inhalt scheint dich ja auf vielen Ebenen nicht zu interessieren. Allerdings würde ich den Fehler eher bei dir sehen...ich habe es jedenfalls versucht dir 1-2 sachliche Argumente zu entziehen
(36) thrasea · 13. Juli 2018
@32 Du warst schneller, inhaltlich stimmen wir ja absolut überein.
(35) thrasea · 13. Juli 2018
@30 Deiner Ansicht widerspreche ich entschieden. Ich weiß nicht, wo du Verfahrensfehler siehst (außer dass die aktuelle Entscheidung des VG zu spät zugestellt wurde bzw. die Behörden mit der Abschiebung die Entscheidung nicht abgewartet haben). Die Duldung ist kein Verfahrensfehler, das Abschiebeverbot auch nicht. Es gibt keine Zusicherung der Behörden in Tunesien, dass Sami A. weder Folter noch Todesstrafe droht. Damit darf er definitiv nicht abgeschoben werden, gerichtlich wiederholt bestätigt
(34) k49782 · 13. Juli 2018
Propaganda ist keine Meinung!
(33) k49782 · 13. Juli 2018
@31 Wer so vehement mit seiner Nichtintelligenz und Unkenntnis hausieren geht, sollte froh sein nur das zu erfahren. Ich hätte schon längst den ganzen Mist den Du hier verzapfst gelöscht. Weil das ganze nur billigste Propaganda ist, rechtsextremistische Propaganda. Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht. Aber ich zeige lieber Leuten wie Dir auf, wie wenig Ahnung sie von Asyl, deutschen Gesetzen etc. haben. Das zeigt so wunderbar wie glaubwürdig sie sind. Nämlich überhaupt nicht.
(32) k49782 · 13. Juli 2018
@30 Und wieder zeigst Du Deine nicht vorhandene Intelligenz.Es war KEIN Verfahrensfehler, sondern ist deutsches und europäischen Recht.Junge, geh Dich endlich informieren. Das muss doch weh tun. Und die Duldung ist eben NICHT Teil des Asylverfahrens,sondern konnte er erst beginnen, nachdem er vom Gericht verurteilt werden konnte und seine Abschiebung drohte.Vorher konnte er das Vefahren gar nicht starten,dass ihm möglicherweise Folter/Tod in Tunesien drohen würde. Bitte, informiere Dich endlich!
(31) k474647 · 13. Juli 2018
@29 hast du außer deinem Argument von irgendwelchen "patriotischen Deutschen" noch was inhaltliches vorzuweisen?...Nein?...dann gute Nacht
(30) k474647 · 13. Juli 2018
immer wieder lustig, dass offensichtliche Dinge noch einmal erklärt werden^^...@27 ja, deswegen sehe ich auch die finanzielle Unterstützung nicht als Problem, sondern eher, dass offensichtliche Terrorunterstützer nur aufgrund von Verfahrensfehlern hier ihre Duldung behalten...bzw dass deren Verfahren so ewig dauern...er soll nun zurückkehren um dann das Verfahren fortzusetzen, was entscheiden wird, dass er als Terrorunterstützer keine Duldung erhält...da sind wir wieder beim Thema Bürokratie
(29) k49782 · 13. Juli 2018
Aber darum geht es weder Dir noch den anderen "patriotischen Deutschen" hier. Und das es sich hier mal um einen möglicherweise Schwerstkriminellen handelt, ist doch bei euch eh nur ein Feigenblatt. Denn insbesondere Du hast doch schon gezeigt, dass es gar keine Straftäterschaft bei Dir bedarf. Das zeigt sich allein an der Vehemenz mit der Du die Rechtsextremisten, genannt AfD, hier fast tagtäglich veteidigst.Die eben genau diese "Unterscheidung",die Du angeblich machst, nämlich auch nicht macht!
(28) k49782 · 13. Juli 2018
@26 Wenn die "Patrioten" aufgrund falscher Begrifflichekeiten dummes Zeug erzählen. Du hast es allein hier mehrfach gemacht. Sollte es immer jemanden geben der die Korrektur reinbringt, leider klappt es mit dem eigenem Denken anscheinend nicht wirklich. So dass Deine Aussage es wären nur "Formulierungsfehler" ebenso falsch ist, noch einmal die unterschiedliche Aufenthalt-Statis beinhalten auch unterschiedliche Rechte und Pflichten, @27 hat ja nun auch noch was hinzugebracht.
(27) thrasea · 13. Juli 2018
@24 Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt für alle Menschen hier - auch für den schlimmsten Schurken. Insbesondere Artikel 3 EMRK führt dazu, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf. Auch interessant: Auch interessant: Warum ist er in Deutschland nicht schon lange im Gefängnis gelandet? Das wäre doch der richtige Ort, wenn der Mann so gefährlich ist wie behauptet. Anklagen gab es, aber die Behörden konnten ihm nie "genug" nachweisen. Das als Beitrag zur inhaltlichen Diskussion.
(26) k474647 · 13. Juli 2018
@25 nun gut...ich diskutiere lieber inhaltlich und stürze mich nicht auf unbedeutende Formulierungsfehler/ -unklarheiten...es trägt eben nichts zur sachlichen Diskussion bei und eigentlich kenne ich diese Form der Argumentation bisher nur von Extremisten und denen nahestehenden Personen...da du selbst behauptest du gehörest nicht in diese Gruppe frage ich mich, warum du deren rhetorische Mittel übernimmst?!? Schönen Abend noch
(25) k49782 · 13. Juli 2018
@24 Warum weil sie auf korrekte Begrifflichkeiten beruht? Dafür kann ich doch nichts. Dann informiere das nächste Mal halt vorher. Dann müssen wir darüber nicht mehr diskutieren. Aber hey, dann würde ja Deine Argumentationslinie, und die vieler anderer, ja nicht mehr so gut passen. Deswegen denke ich nicht das Du das nächste Mal anders agieren geschweige denn richtige Begrifflichkeiten nutzen wirst. Das würde ja bedeuten sich zu bilden. Das wollen "Bildungsflüchtlinge" in D ja nicht.
(24) k474647 · 13. Juli 2018
@23 nun gut, dann formuliere ich die Aussage eben anders und sage: "...wobei Gefolgsleute bin Ladens jetzt nicht unbedingt zu dem Personenkreis gehören, denen ich hier eine Duldung zugestehen würde" - sry, aber diese Form der Diskussion ist mir a) zu mühsam und b) zu kindisch
(23) k49782 · 13. Juli 2018
@22 Klar Du hast folgendes behauptet: "denen ich gerne Asyl gewähren würde" später nochmal ähnlich. Er hat kein Asyl in D erhalten. Wann versteht der "patriotische Anteil" unserer Gesellschaft den Unterschied zwischen Asyl und Duldung. Wahrscheinlich wohl nie. Woran das wohl liegt. Es brauch ja nicht lange für sein Asylverfahren, sondern ob er mit dem Tod/Folter rechnen muss bei Abschiebung. Denn noch einmal weil Du es nicht verstehen kannst, in D gibt es keine Todesstrafe, die ihm wohl droht.
(22) k474647 · 13. Juli 2018
@20 auch das habe ich nicht anders behauptet...solange er hier ist und sein Verfahren läuft hat er Anspruch auf diese finanziellen Hilfen, nur frage ich mich, wieso bei offensichtlichen Terrorunterstützern es so lange braucht für ein Verfahren...wer mit Vorurteilen argumentiert kann auch nicht erwarten, dass sich sein Gegenüber auch daran hält...ich habe es immer so gesehen...wie die AfD bin ich eben für konsequente Abschiebungen...dafür kann ich nichts und ich muss mich auch nicht rechtfertigen
(21) k49782 · 13. Juli 2018
@19 Das sieht Deine beschützte Partei, die AfD, sehr sehr anders. Und auch Du hast Dich diesbezüglich mehr als nur einmal sehr anders hier geäußert. Sorry, einfach nur UNGLAUBWÜRDIG.
(20) k49782 · 13. Juli 2018
Hier auch nochmal was zu Deinem Thema "Asyl". Ich zitiere von der WAZ: "„Er bekommt die ganz normalen Regelsätze, die geduldeten Menschen zusteht“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger." Und genau dort hat Herr Sprenger nun mal recht. So sind unsere deutschen Gesetze und eben auch die europäischen. Das ihr gerne die Personen schon hinrichten würdet wollen, oder abschieben möchtet damit ihr in Tunesien eventuell seine Todesstrafe bekommt, ist ja klar, aber nicht vereinbar mit unseren Gesetzen.
(19) k474647 · 13. Juli 2018
@16 wer vor Krieg flieht, oder hier arbeiten möchte, darf gerne hier bleiben...wieso sollte ich damit ein Problem haben? Das habe ich auch nie behauptet...dennoch glaube ich nicht, dass es verwerflich ist, wenn man konsequent Menschen abschiebt, die gegen Gesetze oder Menschenrechte verstoßen, nur gibt es bei diesem Thema unterschiedliche Meinungen (auch wenn ich glaube, dass diese Meinungen durch den Urheber dieser Aussage hervorgerufen wird)
(18) k49782 · 13. Juli 2018
@17 Klar macht es einen Unterschied ob ich die Hilfsleistungen einer Person mir betrachte (wobei es hier wohl Rentenzahlungen sind) oder ob ich Hilfeleistung einer 4-köpfigen Familie anschaue. Das muss doch selbst dem "patriotischten Deutschen" auffallen, dass das mehr als zwei paar Schuhe sind. Nein, wirklich nicht, bei euch beiden? *facepalm*
(17) k474647 · 13. Juli 2018
spielt es denn eine Rolle, ob "er" oder "er" stellvertretend für seine Familie das Geld erhält...solange sein Asylantrag läuft mag er einen rechtlichen Anspruch darauf haben, aber immerhin sprechen wir hier von einer Person, die einen Massenmörder geschützt hat...OK, das haben die USA auch mit ihrer Unterstützung der Taliban, aber das ist ein anderes Thema :)
(16) k49782 · 13. Juli 2018
@15 Was bedeutet da "Bürokratie", ich möchte schon gern wissen, wer da zu uns kommt. Und ich möchte das da jeder einzelnde gecheckt wird. Sonst haben wir nämlich gleich wieder Amri's hier. Ausser Du bist der Meinung alle Geflüchteten sollen gleich abgeschoben werden, dann machst Du Dich aber wieder schuldig gegen deutsche und europäische Gesetze zu verstossen. Aber naja auch das wäre ja nichts neues bei Dir. Also wie hätte es gern das "kleine Völkchen", Rechtstreue kennt ihr ja kaum.
(15) k474647 · 13. Juli 2018
@12 das mit der Bürokratie hatte ich erwähnt, da es dieses Thema ist, welches u.a. für die ewig langen Asylverfahren zuständig ist...könnte man unbüroratische Entscheidungen treffen würde so etwas (wahrscheinlich) nicht passieren...Bürokratie ist mMn ein großes Problem, da es viele Hürden für alles, jedoch durch die vielen Ausnahmen und Regelungen auch viele Schlupflöcher gibt...außerdem kostet es nur Zeit und Geld..und Nerven. Und das nicht nur bei Asylverfahren
(14) k49782 · 13. Juli 2018
@13 Wenn Du schon die Bild liest, dann bitte korrekt. Nicht er allein bekommt 1167€ Hilfeleistung (und nicht Gehalt), sondern seine Familie, Frau +2 Kindern. Nun kannst Du ja nochmal gegen rechnen mit Deinem Rentner der angeblich nur 400€ bekommt. Kann es sein das es diesen Rentner nur gibt weil er nicht aufstockt? Dann selbst Schuld. Also was hier wieder die "patriotischen Kräften" so an selbsternannten Argumenten bringt, ist wieder einmal so einfallslos dumm. Aber naja nichts neues bei denen.
(13) aladin25 · 13. Juli 2018
@7: "So sind unsere Gesetze nunmal." Dann sind "unsere Gesetze" einfach falsch und sollten schleunigst geändert werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Krimineller, der den 11. September 2001 mit mehr als 3000 Toten mit zu verantworten hat, von uns geschützt und ihm ein Gehalt von über 1200 Euro für´s Nichtstun über mehr als 10 Jahre gezahlt wird, während so mancher Rentner bei uns mit 400 Euro ein tristes Leben führen muss!
(12) k49782 · 13. Juli 2018
@11 Weil vieles was Du da WIEDER EINMAL schreibst einfach nicht stimmt. 1. Lag es nicht an der "überladenen Bürokratie", sondern daran das die Abschiebebehörden deutsches Gesetz nicht einhielten. Sie hätten EH auf das Urteil warten müssen. Aber das hast Du anscheinend immer noch begriffen. 2. Hat der Typ kein Asyl erhalten, sondern würde in unseren Gefängnissen schmoren, weil eine Auslieferung wömoglich seinen Tod bedeuten würde. Todesstrafe gibt es in D aber nun mal nicht!
(11) k474647 · 13. Juli 2018
@10 nichts anderes habe ich geschrieben...lesen->denken->verstehen->antworten...ich kann dir leider nicht sagen an welchem der Punkte du gescheitert bist
(10) k49782 · 13. Juli 2018
@9 Ähm ist das Dein Ernst? So langsam sollte esd doch es doch beim letzten "Patrioten" angekommen sein, dass Menschen die einen Prozeß in Deutschland führen ob von selbst oder durch Anklage, in D geschützt sind. Somit ist genau dieser Fakt das die Abschiebebehörden WIEDER EINMAL eigenständig gegen deutsches Recht verstossen haben. Und dies gehört endlich bestraft und die verantwortlichen entmachtet!
(9) k474647 · 13. Juli 2018
@8 letztendlich sind es wohl die Abschiebebehörden, die scheinbar nicht auf den Richterentscheid warten wollten...Deutschland hat sich quasi durch die eigene überladene Bürokratie selbst ein Bein gestellt...wobei Gefolgsleute bin Ladens jetzt nicht unbedingt zu dem Personenkreis gehören, denen ich gerne Asyl gewähren würde
(8) k49782 · 13. Juli 2018
@6 Wen meinst Du denn jetzt? Das Gericht oder die Abschiebebehören? Ersteres hat nach deutschen Gesetzen entschieden. Letzteres hat deutsches gesprochene Recht nicht umgesetzt, sondern (m.E. bewusst) dagegen verstossen.
(7) k49782 · 13. Juli 2018
@5 So sind unsere Gesetze nunmal. Es ist doch eher ein Unding das ein Gericht eine Entscheidung trifft und die Behörden sich dem widersetzen, ähm es nicht rechtzeitig "weitervermittelt" bekommen haben. Aber das haben wir ja häufig das die Behörden die gegen deutsche Gesetze verstossen, vom Pöbel auch noch dafür gerne legitimiert werden. Aber wie war das, alle anderen sollen sich bitte an Regeln und Gesetze halten. LoL solange der Pöbel nicht mit seinem Opportunismus kommt.
(6) k474647 · 13. Juli 2018
sowas schockt mich nicht mehr...das in Deutschland keiner mehr was hin bekommt ist mittlerweile Standard...aber wer an Bildung spart darf sich nicht über das Personal, was man dort heranzüchtet, wundern
(5) aladin25 · 13. Juli 2018
Mir kommt das Kotzen ob solch einer "Rechtssprechung". Jetzt habe ich jegliches Vertrauen in die deutsche Justiz verloren. Ich kann nur hoffen, dass die Rückführung nicht gelingt.
(4) newilu · 13. Juli 2018
Wieder eine tolle Story aus Absurdistan, weiter so ;-)
(3) Psychoholiker · 13. Juli 2018
Da er in Tunesien sofort verhaftet wurde, glaube ich nicht daran, das die tunesische Justiz ihn einfach wieder zurückschickt, sondern die werden im den Prozess machen.
(2) k49782 · 13. Juli 2018
Weil ein deutsches Gericht die Abschiebung negierte. Ist das so schwer zu verstehen? Und lieber habe ich einen Gefährder in deutschen Gefängnissen als möglicherweise morgen wieder auf der Strasse, ob nun lebend oder tot. Aber was sag ich denn da, was sind schon deutsche Gerichte.
(1) Herbie · 13. Juli 2018
Spinnen die jetzt? Einen in Deutschland als Intensivtäter bekannten kriminellen Gefährder zurückholen? Wozu?
 
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