
Karlsruhe (dpa) - Gerichte dürfen nicht einfach Abschiebehaft verhängen, bevor nicht eine Vertrauensperson oder ein Angehöriger des Betroffenen benachrichtigt wurde. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klar und gab damit einer
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