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24 es wurde bemängelt, dass der Betrag eben nicht nachrechenbar ist, man konnte nicht erkennen, was gehört in welcher Höhe zur anerkannten "Basisversorgung" und was ist evtl. Sonderbedarf oder gar Luxus, inzwischen kann man nachrechnen, dass diese Versorgung nicht ausreichend ist, muss das aber wieder durch alle Instanzen durchfechten, damit das BVerfG wieder tätig werden kann und manche Praktiken sind einfach grundsätzlich menschenunwürdig, aber noch nicht geregelt oder rechtswidrig angewandt