Göttingen (dpa) - Die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. «Unmittelbare […] mehr

Kommentare

1Muschel03. Dezember 2023
Das bringt den betroffenen Personen jetzt auch nichts mehr.