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Das entscheidende Kriterium ist doch, ob die Auswirkungen der Fehler mandatsrelevant waren / gewesen sein könnten. Da kann man bei der Bundestagswahl zu einem anderen Schluss kommen als bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Allein schon deshalb, weil die Wahlkreise zum Bundestag viel größer sind und sich so Probleme in einzelnen Wahllokalen insgesamt weniger stark auswirken.