Berlin (dpa) - Eine fraktionsübergreifende Abgeordneten-Gruppe im Bundestag hat einen Vorstoß für Neuregelungen zur Sterbehilfe gestartet. «Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf es nicht nur auf dem Papier geben», sagte die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr bei der Vorstellung eines […] mehr

Kommentare

10thrasea29. Januar 2021
@8 Ich schlage vor, dass man dir ein Kommentierungs- oder Mitteilungsverbot gibt. Deine Kommentare verunsichern die Bevölkerung m. E. wesentlich mehr als die Wortmeldungen Lauterbachs. Außerdem finde ich es höchst bedenklich, wie du einem gewählten MdB das Wort entziehen willst. Ein durch und durch antidemokratischer Kommentar, du eiferst zu sehr deinen russischen Vorbildern nach.
9k25495329. Januar 2021
ich stimme dem kommentaren für die neuregelung voll zu. solange man in der lage ist, selbst zu entscheiden, was mit einem menschen passiert, wenn er sterben möchte, soll der patient dies entscheden. zur not könnte man ja auch eine person des vertrauens, die dies bezeugen könnte, mit einbinden. das sollte man im voraus evtl. schriftlich bestimmen. da ist der zu verantwortende auf jeden fall auf der sicheren seite. dies ist nur meine meinung, stehe aber voll dahinter.
8e1faerber29. Januar 2021
Vielleicht hat er ja recht, aber ich bin dafür, Herrn Lauterbach ein Mitteilungsverbot auszusprechen in allen Medien. Mit seinen oftmals überzogenen oder sehr wechselhaften Meinungen verunsichert er nur die Bevölkerung.
7KonsulW29. Januar 2021
Es wird Zeit, dass da mal was passiert.
6burghause29. Januar 2021
ich kann dem ersten Beitrag nur zustimmen. Es wird Zeit !
5k50056229. Januar 2021
Ein sehr schwieriges Thema und wahrscheinlich nur von jemandem zu verstehen, der einem nahen Angehörigen beim sterben zusehen muß. Dieses Leid erleben zu müssen ist unerträglich
4suse9929. Januar 2021
...wenn man "wieder bei Verstand ist". Das ist das absolute Argument, mit dem Ärzte sich vor Verfahren schützen wollen und müssen. Solange jede psychische Erkrankung mit einer geistigen Einschränkung gleichgesetzt wird, gibt es da kein Entrinnen und die Betroffenen werden im Stich gelassen. Im Notfall gilt immer noch: erst retten, dann nachfragen. Da muss sich etwas ändern.
3suse9929. Januar 2021
Leider wird gerade bei psychisch kranken Menschen meistens nicht einmal eine aktuelle Patientenverfügung anerkannt. Es wird immer davon ausgegangen, dass man nicht in der Lage ist, diese mit allen Konsequenzen vollumfänglich verstanden zu haben und es wirklich ernst zu meinen. Es könnte ja immer Ausdruck der psych. Erkrankung sein, egal wie sehr man physisch leidet. Und dann MÜSSEN die Ärzte einen am Leben erhalten weil es ja "nur" psychisch ist und man es sich anders überlegen könnte.
2KonsulW29. Januar 2021
Die Möglichkeit einer Sterbehilfe wäre schon sinnvoll, aber keinesfalls für Geld.
1bobbygismo29. Januar 2021
es wird zeit das in dieser richtung was passiert