Karlsruhe (dpa) - Die Regeln für die künftige deutsche Beteiligung an Nothilfen für Euro-Staaten müssen vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Zwei Bundestagsabgeordnete der SPD haben in Karlsruhe einen Eilantrag gegen die nach ihrer Ansicht unzureichende Beteiligung des Parlaments gestellt. ...

Kommentare

(3) YourShadow · 27. Oktober 2011
@1 you made my day
(2) Die_Mama · 27. Oktober 2011
@1: Dann ist es ja gut dass wenigstens einer Ahnung hat, nämlich du!! Bei den Beschlüssen um die Eurorettung darf es keine Geheimhaltung geben. Erstens geht es da um Summen wo jeder Bundesbürger das Recht hat zu wissen was geplant wird und zweitens veträgt sich Geheimhaltung in diesen Dingen nicht mit dem demokratischen Grundgedanken. Auch wenn die Regierung meint eine gewonnene Wahl macht sie zum Despoten ist das noch lange nicht so, deshalb ist die Klage richtig und wichtig.
(1) k421583 · 27. Oktober 2011
Das ist der Joke des Tages: Als wenn (SPD)-Bundestagsabgeordnete überhaupt begreifen würden, über was sie abstimmen. Am Ende heben die doch alle Linientreu den Arm und stimmen zu oder lehnen ab im Bundestag. Da haben sogar einige Abgeordnete von CDU oder FDP mehr Arsch in der Hose.
 
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