Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Kinderpornografie fordert der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hätten in 8400 mutmaßlichen Kinderporno-Fällen die Täter nicht ermittelt werden können, weil den Ermittlern die […] mehr

Kommentare

5k29329508. Februar 2018
@4 : Vom Opfer darf genauso nix veröffentlicht werden. Was soll das?
4der_schwule08. Februar 2018
@1 leider ist es so, dass der/die Täter in Deutschland besser geschützt werden, als das/die Opfer. Von dem "ach so armen" Täter dürfen keine persönliche Daten veröffentlich werden, sonst gibt es Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten.
3k1195606. Februar 2018
Ok, Terror zieht nicht mehr so, dann muss der Kindesmissbrauch wieder herhalten...
2anddie06. Februar 2018
Sehe ich auch so. Kindesmißbrauch findet immer noch in der Realität statt und nicht irgendwo virtuell. Wäre also sinnvoller, sich um diese Täter kümmern.
1k29329506. Februar 2018
Was soll der Quatsch? Die IP verrät ohnehin nicht, welcher Computer dahintersteckt. Die IP ist keine PC-Kennung sondern eine Anschlusskennung. Damit lassen sich zwar kleine Fische fangen, die großen Haie aber nicht. Das ist wohl auch nicht gewollt.