Berlin (dpa) - 60 Menschen haben im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg nach Angaben des Bezirksamtes kurz nach oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erhalt einer Impfbescheinigung ihre Bereitschaft als Wahlhelfer zurückgezogen. Das Wahlamt prüfe die Einleitung eines ...

Kommentare

(28) wimola · 03. Juni 2021
@26) Das Thema ist nicht Kapital, Kapitalertrag, Investition etc.. - Der Begriff Gemeinwohl (ok, nach meiner ggf. überholten Sicht) kann nur ausgefüllt werden, sollte auch der einzelne Mensch verstanden haben, das er Teil dieser Gemeinschaft ist, nichts besseres, nichts kleineres. - Der Schaden ist nicht in Ziffern zu bewerten, sondern an der Moral/Ethik!
(27) Dr_Feelgood_Jr · 03. Juni 2021
@26 Stell dir mal vor. Es gibt Menschen, die sowohl das Kleine als auch das Große im Blickfeld haben - und auf deine doch recht dünnen Belehrungen verzichten können.
(26) k69609 · 03. Juni 2021
Lasst euch alle mal schön von Neben-Schauplätzen ablenken. Die Groß-Unternehmen, die kaum Steuern zahlen, schaden dem Gemeinwohl sehr viel mehr, als diese 60 Menschen.
(25) wimola · 03. Juni 2021
@23) Huch - ich habe das offensichtlich nicht so mitverfolgt ;-). - Trotzdem, mir erschließt sich die Relevanz für die Wahlhelfer nicht. - Wahlhelfer, ja, das ist ganz sicher regional völlig unterschiedlich. Hier gibt es deutlich mehr Bewerber, als Wahlen ...;-) - nein, im Ernst, wir verfügen immer über ausgesprochen viele Wahlhelfer und entsprechende Ablehnungen. Warum das so ein begehrtes Ehrenamt ist ... - wäre für mich eine spannende Frage.
(24) Quedel · 03. Juni 2021
Spannend wären Vergleichszahlen. Bin seit 18 Jahren Wahlhelfer und musste schon einmal privat bedingt absagen (wär auch nicht "triftig genug" i.S.d.Gesetzes gewesen)- Sowas wird einkalkuliert, dass ein kleiner Bruchteil dann doch nicht kann. Wieviele springen also sonst in Berlin Tempelhof-Schöneberg kurz vor der Wahl ab? Für diejenigen, die tatsächlich keinen vernünftigen Grund nachweisen können: Zwangswahlhelfer im Briefwahlbezirk und automatische Berufung für die Bundestagswahl!
(23) thrasea · 03. Juni 2021
@21 Wahlhelfer stehen genau so in § 4 (Prio-Gruppe 3) der CoronaImpfV wie Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, in kritischer Infrastruktur etc. Insofern gibt es da keine große Bevorzugung. Aber wie gesagt, das Thema hat sich mit Aufhebung der Priorisierung eh erledigt. Ach ja, freiwillige Ehrenamtliche gab es bei uns zum ersten Mal tatsächlich zu wenig, weil man Menschen aus Risikogruppen oder >65 Jahre schützen wollte und nicht als Wahlhelfer akzeptiert hat.
(22) wimola · 03. Juni 2021
2) Das ist doch nur Augenwischerei. Als ob man einen familiären Grund nicht jederzeit darstellen könnte. Also brauchen wir gar nicht über eventuelle Strafen nachdenken. Wird es sicher nicht geben.
(21) wimola · 03. Juni 2021
@20) Ob "große Glocke oder nicht" - verstehen kann ich das nicht. Die Kassiererinnen im Supermarkt hätten einfach alle die Arbeit niederlegen sollen ;-))! - Ich kann auch gar nicht nachvollziehen, wie das gerechtfertigt wird. Die Aufwandsentschädigung für dieses Ehrenamt ist doch klar geregelt, ehrenamtliche Helfer gerade zu diesem Thema endlos vorhanden. Es bedurfte also keinerlei zusätzlichen Anreize. - Natürlich wird niemand wirklich bestraft. 2)
(20) thrasea · 03. Juni 2021
@9 So habe ich das verstanden. Wer sich freiwillig gemeldet hat, wird jetzt natürlich auch offiziell als Wahlhelfer verpflichtet. Absagen geht dann nur noch mit triftigen Gründen, ansonsten wird das Bußgeld bis 500 Euro fällig (§§ 11 und 49a BWahlG). @19 In Baden-Württemberg wurde das schon bei der Landtagswahl im März so gehandhabt, allerdings vorher nicht an die große Glocke gehängt. @17 Termine gabs ja nicht, wohl aber eine Bescheinigung über die Impfberechtigung. Termin dann Privatsache.
(19) wimola · 03. Juni 2021
Ich kann gar nicht verstehen, warum Wahlhelfer nun bevorzugt geimpft wurden? (Abgesehen davon, dass sich das Thema ja nun von selbst erledigt).
(18) driverman · 03. Juni 2021
@16 Als Parkreiniger kann er aber wenigstens keinen Wahlbetrug (durch Fehlauszählung) versuchen..., ja, ich weiß das wird alles doppelt gezählt, war auch schon mal Wahlhelfer.
(17) Petunia · 03. Juni 2021
Ich bin seit dreizehn Jahren ehrenamtliche Wahlhelferin, und habe dennoch keinen Termin bekommen. :-(
(16) Dr_Feelgood_Jr · 03. Juni 2021
@14 einen unmotivierten Parkreiniger kannst du aber erst recht in die Tonne kloppen.
(15) Fulton1002 · 03. Juni 2021
@15, seh ich genau so, lieber etwas für die Allgemeinheit tun, Sozialstunden mit eigenem zu nehmendem Urlaub beim Land Berlin ableisten, gibt genug Dreckecken, welche kurz nach Mitte beginnen. Und wenn dies nicht hilft, Pfändung von Lohn Gehalt Rente etc.
(14) driverman · 03. Juni 2021
@9 Lieber "normale" Sozialstunden wie Parkreinigung oder so, denn einen missmutigen, demotivierten Wahlhelfer kannst du einfach nicht gebrauchen. Denn während der Wahl pampt er die Wähler an und beim Auszählen stellst am besten einen zweiten hintendran um zu überwachen das er nicht mauschelt...
(13) dicker36 · 03. Juni 2021
Vielleicht sollte einfach mal der Maximalbetrag von solchen assozialen Menschen kassiert werden, natürlich unter der Voraussetzung das sie wirklich nur auf die Impfung aus waren.
(12) Stiltskin · 03. Juni 2021
Tja, das ist die menschliche Psyche. Um eine bevorzugte Behandlung/ Impfung zu erhalten, sagt man eine Gegenleistung zu, und einen Tag später ist alles "vergessen". Vielleicht hat der/ eine oder andere wirklich einen triftigen Grund zur Absage. Aber ansonsten sollen diese "verhinderten" Wahlhelfer zur Kasse gebeten werden. Denn dieses Verhalten ist schlicht und ergreifend asozial.
(11) pullauge · 03. Juni 2021
faule Säcke
(10) anamia · 03. Juni 2021
Finde ich gut, dass es geprüft wird.
(9) tastenkoenig · 03. Juni 2021
Statt einer Geldbuße wäre es schön, man könnte sie zur Wahlhilfe verdonnern. Ein kleiner Dienst an der Gemeinschaft täte denen womöglich ganz gut. Mal ein paar Stunden vom Egotrip runter.
(8) Pontius · 03. Juni 2021
@7 Das Problem an der Sache bleibt leider, dass noch nicht alle Wahlhelfer geimpft wurden - ich hoffe daher bei nichttriftigen Gründen auf eine Geldbuße.
(7) thrasea · 03. Juni 2021
Ein Bußgeld gibt es höchstens, weil man die Bestellung als Wahlhelfer nicht ohne zulässigen Grund absagen darf. Wegen der Impfung wird nichts passieren - wozu auch, ab Montag ist die Priorisierung eh aufgehoben.
(6) Wasweissdennich · 03. Juni 2021
Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße von bis zu 500 Euro heißt doch in der Realität nur ein Bruchteil davon
(5) Marc · 03. Juni 2021
Wenn Sie keine gute Begründung haben, dann sollte es auch entsprechend teuer werden.
(4) Urxl · 03. Juni 2021
Ich denke, dass es Bußgelder gibt. Sie haben sich ja ihre Impfpriorisierung erschlichen.
(3) thekilla1 · 03. Juni 2021
Was für ein Zufall. Und natürlich ist kein Zusammenhang erkennbar.... wenn man dumm und blind ist... andererseits sollte man sich wohl über jeden Impfwilligen freuen, wenn man sich die Quatschdenker so anschaut.
(2) gabrielefink · 03. Juni 2021
<Reicht die Begründung für die Absage nicht aus, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis 500 Euro geahndet werden kann, sagte Heiß.> Für die, die sich dadurch eine vorzeitige Impfung erschleichen wollten, kann das die teuerste Impfung ihres Lebens werden.
(1) scooter01 · 03. Juni 2021
Hoffentlich werden da viele Bußgelder verhängt.
 
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