Berlin (dts) - Im Einzelhandel werden Vollzeitjobs zunehmend durch Teilzeitbeschäftigung verdrängt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über welche die "Rheinische Post" in ihrer Montagsausgabe berichtet. Waren im ...

Kommentare

(4) killer666 · 25. Januar 2021
@3 an den Mindestlohn hatte ich so früh morgens nicht gedacht, erst ab 15h/Wochenarbeitszeit gilt Teilzeit, also theoretisch bis 14,9h Geringfügig was mit dem Mindestlohn natürlich nicht mehr zu schaffen ist...
(3) anddie · 25. Januar 2021
@2: Naja, geringfügig ist man mit dem aktuellen Mindestlohn doch irgendwo bei 11 Stunden in der Woche. @topic: Also ich frage mich, wie der Anteil derjenigen ist, die freiwillig (aufgrund von Familie oder anderen privaten Gründen) nur Teilzeit arbeiten und damit auch glücklich sind.
(2) killer666 · 25. Januar 2021
"Wer in Teilzeit arbeitet, hat weniger Einkommen...ein Recht auf eine Mindest-Wochenarbeitszeit von 22 Stunden" --- Ähm die weiß schon das 22h Teilzeit ist, knapp über Geringbeschäftigt???
(1) Wasweissdennich · 25. Januar 2021
Wieso 22 h? Warum nicht 15, 32 oder 55?
 
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