Radolfzell (dpa) - Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose ...

Kommentare

(4) Aalpha · 16. Oktober 2009
@ Haase, stimmt nicht ganz. Die Dinge entwenden bevor sie einmal ausgeteilt wurden ist schon Diebstahlt, denn die meisten altenpflegebedürftigen bezahlen ja dafür, dass sie dort betreut werden. Also auch wenn das die Geschäftsleitung erlaubt, sollte sie darauf achten, dass jeder altenpflegebedürftige die cahnce hatte eine Maultasche zu bekommen.... Ansonsten macht sich die Geschäftsleitung indirekt selbst auch strafbar und ich glaub nicht, dass die das wollen...
(3) Haase · 16. Oktober 2009
@DarthFly: Es macht aber nun doch einen kleinen Unterschied aus, wenn man das mit der Geschäftsleitung so abgesprochen hat (dann ist´s ja auch kein Diebstahl mehr) oder eben nicht...
(2) DarthFly · 16. Oktober 2009
Meine Frau hat mal als ASS Kraft in einem Altenheim gearbeitet. Die dort angestellten Fachkräfte haben dies jeden Tag mit Billigung der Leitung gemacht, und zwar BEVOR meine Frau das Essen verteilen konnte. Eigentlich durften die nur das nehmen, was nachher übrig blieb. Meine Frau durfte dan zusehen, WAS sie den Alten Leuten geben konnte. Und da wurde KEINER gekündigt.
(1) k315245 · 16. Oktober 2009
sechs Maultaschen oder 6000 euro ist doch egal.man sollte den leuten jedesmal einen finger abhacken
 
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