
Augsburg, 11.02.2026 (lifePR) - Am 12. Februar 1976 beschloss der Bundestag nach dem Karlsruher Urteil von 1975 eine neue Fassung des § 218, die sogenannte Indikationsregelung: Abtreibungen blieben grundsätzlich verboten, sollten aber bei bestimmten medizinischen, ethischen oder sozialen
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