(lifepr) Düsseldorf, 21.09.2016 - Die Ehefrau des Klägers befuhr mit dem KFZ des Klägers die Abfahrt einer Bundesautobahn, die sich im weiteren Straßenverlauf ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen gabelt. Im Bereich der Gabelung kam es zur streifenden Kollision zwischen dem vorausfahrenden ...