München (dpa/lby) - Seine Bewegungen sind etwas steif, das Haar unterhalb der Halbglatze grau, doch die Augen des angeklagten 70-Jährigen sind hellwach, als ihm die Staatsanwältin Mord vorwirft. Begangen vor 45 Jahren an einem Münchner Rentner, der mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne […] mehr

Kommentare

2Muschel16. Februar 2024
Da kann er seine letzten Lebensjahre nochmal im Knast verbringen und das zu Recht.
1blcico15. Februar 2024
Mord verjährt nicht, und das ist gut.