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16: Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn Du in der Schule aufgepasst hast, kannst Du zwar einen Täter auf frischer Tat ertappen, dennoch kann und darf nur ein Gericht seine Schuld feststellen. Dies gilt auch für die Täterschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch ein auf frischer Tat ertappter Täter als mutmaßlicher Täter. Das mag teilweise merkwürdig sein, ist aber dennoch absolut richtig. Dafür braucht man kein Juristen Deutsch können, sondern nur unser Rechtssystem verstehen.