Meckenheim (dpa) - Bei einem Schusswechsel mit Spezialeinsatzkräften der Polizei in Meckenheim bei Bonn ist ein 44-Jähriger gestorben. Es gebe Anhaltspunkte, dass der Mann unter Alkoholeinfluss gestanden haben könnte, sagte ein Polizeisprecher in Bonn. Eine Obduktion sollte weitere Aufschlüsse zur ...

Kommentare

(21) Alle1908 · 25. November 2020
@20 Können wir uns darauf einigen das die "Möchtgern-Juristen" hier einfach mal jeden schreiben lassen was er will solange es verständlich ist? Wenn er damit glänzen will soll er NEws-Artikel redigieren oder Lektor werden, aber ich lasse mir nicht von irgend jemandem vorschreiben wie ich was zu formulieren habe! Geht doch zu Twitter oder FB, da lieben sie solche Leute!
(20) Sonnenwende · 25. November 2020
@18 also ich nenne jemanden, der mir geschadet hat, erst mal den Mann oder die Frau wenn ich als Zeuge Aussage und nicht den Täter. @19 Und was für eine alberne Bemerkung im Zusammenhang mit dem Artikel, ein Mensch ist gestorben und das ist nie gut.
(19) aladin25 · 25. November 2020
@17: Was redest du da nur für einen Schwachsinn! Ein auf frischer Tat Erwischter ist nun mal ein Täter, Punkt!
(18) Alle1908 · 25. November 2020
@17 Du kannst mit Deinen Kenntnissen gänzen, wenn ich wie schon geschehen in einem Prozeß gegen den der mich geschädugt hat aussage nenne ich ihn "denTäter" , fertig! da kann kein Anwalt sagen mich zwingen ich soll "mutmaßlicher Täter" sagen! So ist das gemeint! Genaus so bei Zeugenaussagen gegnüber der Poliziei: Da sage ich auch "der Täter" dermich geschöagen hat und nicht "d er mutmaßliche T... der mich (mutmaßlich mich?) mutmaßlich geschlagen hat! Und nein, ich sage auch nicht Täter*in!!!
(17) rudiffm · 25. November 2020
@16: Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn Du in der Schule aufgepasst hast, kannst Du zwar einen Täter auf frischer Tat ertappen, dennoch kann und darf nur ein Gericht seine Schuld feststellen. Dies gilt auch für die Täterschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch ein auf frischer Tat ertappter Täter als mutmaßlicher Täter. Das mag teilweise merkwürdig sein, ist aber dennoch absolut richtig. Dafür braucht man kein Juristen Deutsch können, sondern nur unser Rechtssystem verstehen.
(16) Alle1908 · 23. November 2020
@14 Du bist auch so einer der am Tatort beim zusehen wie jemand mit einer Waffe auf einen anderen schießt sagst "der mutmaßliche Täter" ! Weil er muß ja angeblich verurteilt sein um ein "Täter" zu sein! ich bin leider des Deutschen mächtig und nicht dem Juristen-Deutsch! Wenn er was "tut" ist er ein "Täter"! Fertig
(15) Urxl · 23. November 2020
@14: Es gilt immer und überall, wo Rechte verschiedener Menschen betroffen sind, eine Abwägung zwischen diesen. Und wenn jemand in der Gegend rumballert, gefährdert er das Recht auf Unversehrheit seiner Mitmenschen sowie der hinzugerufenen Polizisten. Und in der Abwägung hat er als mutmaßlicher Täter (nämlich der, der als erster die Waffe gezogen hat) den Kürzeren gezogen.
(14) rudiffm · 23. November 2020
Ihr führt eine unnötige Diskussion. Grundgesetz Artikel 2 (2) bestimmt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt auch für mögliche Straftäter. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt auch in solchen Haarsträubenden Fällen immer die Unschuldsvermutung.
(13) k506497 · 23. November 2020
Schlimm wenn ein Mensch sterben muss. Mein Beileid den Angehörigen und viel Kraft für die kommende Zeit.
(12) Alle1908 · 23. November 2020
@11 Nein, ich bin gegen Selbstjustiz, aber die Fälle in denn "rehabilitierte" Täter nach ihrer Knastzeit wieder straffällig weden ist erschreckend. Und wenn es dann um Sexualdelikte oder Tötung handelt ist es noch mal so schlimm! Sprich mal mit einem Opfer wo der Täter sogar nur auf "Freigang" war und sie vergewaltigt hat! wenn sich jemand einer Festnahme widersetzt und Gewalt gegen Polizisten einsetzt muss er halt damit rechnen getötet zu werden!
(11) thrasea · 23. November 2020
@9 Dein Kommentar klingt ziemlich nach vollstreckter Todesstrafe und Hinrichtung ohne eine Gerichtsverhandlung und ein Urteil. Ich kann nur hoffen, dass du das nicht wirklich so gemeint hast.
(10) Sonnenwende · 23. November 2020
@9 Das rechtfertigt aber nicht, dass jemand zu Tode kommt. Mal abgesehen davon, dass man ja nicht weiß, ob jemand mit der straffällig wird.
(9) Alle1908 · 23. November 2020
@8 such mal eine Statistik in der die Täter zu Wiederholungstätern werden nach einer Strafverbüßung, in diesem Fall speziell mit Tötungsdelikten..
(8) Sonnenwende · 23. November 2020
@7 Das finde ich nicht richtig. Ich gehe mal davon aus, dass der Polizei nichts anderes übrig blieb – vielleicht hat er sich ja auch selbst erschossen, das wissen wir nicht. Aber richtig ist es nicht.
(7) aladin25 · 23. November 2020
@6: Was heißt hier leider? Richtig so, bevor es Unbeteiligte getroffen hätte.
(6) itguru · 23. November 2020
@1: Leider erst gefaßt nachdem er erschossen wurde.
(5) amitiger24 · 23. November 2020
Für so eine Tat kann es viele Gründe geben, die wir alle noch nicht kennen. Jedenfalls ist die Lage geklärt worden, und das ist gut.
(4) Sonnenwende · 23. November 2020
Ich finde das gar nicht lustig. Vielleicht war der Mann krank. Auf jeden Fall ist es nichts, worüber man Witze reißen sollte. Er hätte auch jemanden schwer verletzen oder umbringen können. Und dass er selber jetzt nicht mehr lebt, finde ich auch traurig
(3) Shoppingqueen · 23. November 2020
Damit ist wenigstens eine Wiederholungstat ausgeschlossen. Ich hoffe dem Polizisten geht es bald wieder besser.
(2) Volker40 · 23. November 2020
Stadt umgeben von Obstfeldern? Vielleicht wollte er nur Wilhelm Tell spielen?
(1) nadine2113 · 23. November 2020
Hier ist was los! Ob der sich über das Böllerverbot zu Silvester geärgert hat??? (Ironie Ende) Glücklicherweise wurde der Irre gefasst.
 
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