Und auch die Tauschbörse reicht nicht für Knast? Die Kinderpornos waren doch ganz sicher samt & sonders Raubkopien, oder? Weder hab ich Verständnis dafür, daß dieser Fall vorm AMTSgericht verhandelt wird noch würde ich verstehen, wenn das die letzte Instanz wäre. Hoffentlich macht der Staatsanwalt mal seinen Job ordentlich und legt Berufung ein. @
1: Ja wat denn nu? Am Anfang schreibste "nicht pädophil" und am Ende "mit dem Pädophilen" solle der Richter in den Knast.