Hamburg (dpa) - Mehr als 35 000 kinderpornografische Videos und Bilder hatte ein 47 Jahre alter Mann auf seinen Computern gespeichert. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn dafür zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Angeklagte gab zu, auch noch Videos in einer Internet-Tauschbörse angeboten zu ...

Kommentare

(3) vaultboy · 13. September 2011
Hier wäre jeglicher Kommentar falsch, daher schweige ich.
(2) k293295 · 13. September 2011
Und auch die Tauschbörse reicht nicht für Knast? Die Kinderpornos waren doch ganz sicher samt & sonders Raubkopien, oder? Weder hab ich Verständnis dafür, daß dieser Fall vorm AMTSgericht verhandelt wird noch würde ich verstehen, wenn das die letzte Instanz wäre. Hoffentlich macht der Staatsanwalt mal seinen Job ordentlich und legt Berufung ein. @1: Ja wat denn nu? Am Anfang schreibste "nicht pädophil" und am Ende "mit dem Pädophilen" solle der Richter in den Knast.
(1) k139774 · 13. September 2011
Nicht pädophil, aber auf jeden Fall abartig und unheilbar. Ich frage mich nur, was den Richter geritten hat bei Kinderpornografie eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Der gehört gleich mit in den Knast. Am Besten mit dem Pädophilen in eine Zelle!
 
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