Braunschweig (dpa) - Für den 340-fachen sexuellen Missbrauch seiner Stieftochter hat das Braunschweiger Landgericht einen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte 10 000 Euro an das zu Beginn der Tatserie neun Jahre alte Mädchen zahlen. Gleich zu ...

Kommentare

(5) The.Frytrix · 08. November 2011
Wenn Alk. so schlimm ist, frage ich mich warum dieses zeug immer noch frei erhaeltlich ist. Menschen werden fast Tot geschlagen auf bahnhoefen, Leute werden einfach mal so aus Jucks ins Koma gepruegelt was ist da schon ne "kleine" vergewaltigung. Man sollte eher die Hersteller der Drogen und den Nutzniessern den Prozess machen.
(4) k293295 · 08. November 2011
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
(3) BranVan · 08. November 2011
Es gehört zum Rechtsstaat dazu und ich halte es auch für richtig, dass mildernde Umstände berücksichtigt werden. Hier das Geständnis, der Alkohol (na ja...) und sicherlich auch Reue. Aber deswegen Bewährung? Nur nach dem lesen der kurzen Nachricht hier kommt in mir nicht grade ein Gefühl der Gerechtigkeit auf.
(2) k425889 · 08. November 2011
Also ich kann auch nicht verstehen, daß der komplett ohne Freiheitsstrafe davonkommt... und für die Oberlehrer hier: "auf Bewährung" ist OHNE Freiheitsstrafe, zumindest fürs Erste.
(1) quak · 08. November 2011
Das ist doch eine Einladung für Kinderschänder, Geständnis, Alkohol und schon kriegt man Bewährung. Dem Mädel aber, hat der die gesamte Zukunft kaputt gemacht.
 
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