Düsseldorf, 03.05.2023 (lifePR) - Bei der Sozialwahl, die alle sechs Jahre stattfindet, entscheiden Versicherte und Rentner, wer sie in den Sozialparlamenten der Rentenversicherung und Krankenkassen vertritt. Laut ARAG Experten ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und bei den ...