Kamen (dpa) - Nach dem lebensgefährlichen Wurf einer Glasflasche aus einem fahrenden Partyzug auf ein Mädchen (2) hat ein 31-Jähriger ein Geständnis abgelegt. Der Mann aus Moers hatte das Geschehen zunächst als Versehen dargestellt, meldete sich aber am Montag erneut bei der Polizei. Er räumte ein, ...

Kommentare

(40) ticktack · 14. November 2019
Eine Idiotie im Suff - ohne böse Absicht aber mit verheerenden Folgen. So, wie es dargestellt wird, besteht ja eine Schuldeinsicht. Deshalb sollte die Hauptforderung weniger an das Strafverfahren gehen als an das Zivilverfahren: Hohes Schmerzensgeld, Krankenhauskosten und Erstattung für alles andere, was er in seinem Suff verursacht hat.
(39) O.Ton · 14. November 2019
Offenbar in der BRD wenn du nur gesoffen genug bist, bist du Unzurechnungsfähig und hast nicht allzu viel zu verantworten. :-(
(38) DJBB · 14. November 2019
@37 du wirst recht haben, hoffentlich führt der Medienrummel zu einer höherer Strafe
(37) k293295 · 05. November 2019
@36: Der Blutalkoholwert ist nicht gemessen worden. @35: Das ist fahrlässige Körperverletzung. Ein Vorsatz ist ihm nicht nachzuweisen. Der Alkoholkonsum kann zwar strafmildernd wirken, aber eine Schuldunfähigkeit ist auszuschließen. Ich tippe auf eine Geldstrafe von unter 2.000 €, evtl. auch nen Strafbefehl.
(36) brooke · 05. November 2019
@35 es ist fahrlässige Körperverletzung, vorsätzlich wird seitens der Staatsanwaltschaft nur schwer nachweisbar sein, vor allem wenn er behauptet, dass die Flasche gefallen sei. Alkohol ist noch einmal tatmildernd, zumindest wenn der Blutalkoholgehalt nachgewiesen wurde. Unzurechnungsfähig eher nicht, dazu bräuchte er ja massive Ausfallerscheinungen und das trifft eher nicht zu, wenn er sich eigeninitiativ gestellt hat.
(35) Mehlwurmle · 05. November 2019
Na wenigstens hat er sich freiwillig gestellt. die Frage die sich mir jetzt stellt ist, wie das ganze rechtlich eingeordnet wird. Ist das fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung oder kann er wegen dem Alkoholkonsum auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren?
(34) satta · 04. November 2019
Die 3500 €, die im Zug gesammelt wurden, wären wohl als Schmerzensgeld vor Gericht kaum zu erzielen. Vor einer Woche gab's für ne totgefahrene Tochter gerade mal 3000 € vor Gericht. Wenigstens hat es der Mann hier dann doch noch zugegeben.
(33) Platon999 · 04. November 2019
Wayne? In Deutschland kann man in vollgesoffenem Kopf ein junges Mädchen über den Haufen fahren und eine ganze Familie ins Unglück stürzen und kommt mit bescheidenen 5000 Euro Geldstrafe davon.
(32) k293295 · 04. November 2019
@31: Danke für den Hinweis, das hatte ich noch nicht gelesen. Die Spendenaktion im Zug find ich super. Hoffentllch behält das Mädchen keine bleibenden Schäden.
(31) RondellBeene · 04. November 2019
Nagut, nach der umgeschriebenen News aufgrund der veränderten Sachlage sieht die Situation jetzt eh recht eindeutig aus.
(30) RondellBeene · 04. November 2019
@26 Diese Beispiele waren Aufzählungen der vorverurteilenden Gedankengänge. Ersetze meinetwegen "und" durch "oder". @28 Richtig, hier "wird nur behauptet" - nämlich, als sei es so. Meine Anmerkung ist lediglich, dass es besser ist, zu behauptet, es könne so sein. Denn keiner von den Kommentatoren hier (nehme ich mal an, nicht dass mir wieder Phantasieren unterstellt wird) war live in dem Abteil dabei, als es geschah. Den Kern meiner Aussage hast du in deinem letzten Satz aber ja auch erfasst :-)
(29) SHADOWAS84 · 04. November 2019
Das ging ja nochmal gut.
(28) k49782 · 04. November 2019
@25 Weniger phantastisieren und mehr lesen was bei den einzelnen hier steht. Hier wird nur behauptet das ein Versehen wohl nicht wirklich glaubwürdig ist. Das machen die Mitkommentatoren daran fest das die "Fensterbänke"/der kleine Tisch vor dem Fenster, bei den Zugabteilen wohl eher so tief ist das ein Versehen halt nicht sonderlich Sinn macht. Mehr auch nicht. Lassen wir doch erstmal dem Gutachter seine Arbeit machen.
(27) gabrielefink · 04. November 2019
@25 Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wie die Flasche versehentlich aus dem Fenster fallen konnte. Die kleinen Tischchen sind auf Höhe Unterkante des Fensters, bei den Fenstern kann man die obere Hälfte runter schieben. Ist die Flasche versehentlich hoch gehüpft oder gibt es noch andere Zugfenster die ich nicht kenne?
(26) k293295 · 04. November 2019
@25: Dass er das Kind töten wollte, hat hier keiner behauptet. Dann würde auch schon die Mordkommission ermitteln.
(25) RondellBeene · 04. November 2019
Ich frage mich, woher ihr alle wissen wollt, dass das nur eine Ausrede des Mannes sei. Natürlich ist er vermutlich Schuld, sonst hätte er sich nicht selbst gestellt (soviel auch zu: "Wow, wie schnell die Polizei das ermitteln konnte!"). Aber daraus zu schließen, dass ein Versehen absolut unmöglich war, er die Flasche mit voller Absicht warf und ein Kind töten wollte, halte ich für sehr voreilig. Ob Fahrlässigkeit oder Absicht dahinter steht, klären zum Glück Gutachter und nicht Leute wie ihr.
(24) Wasweissdennich · 04. November 2019
diese Party/Fanzüge sind eh voller Menschen die ohne Alkohol schon knapp an der Unzurechnungsfähigkeit vorbei schrammen, wenn die sich noch abfüllen kann man sich da nur fern halten
(23) ticktack · 04. November 2019
@19 Es ist leider in der Natur des Menschen, sich negatives Verhalten so zurecht zu biegen, dass dabei der Selbstwert möglichst erhalten bleibt. Das gehört zu den so genannten kognitiven Verzerrungen <link> Das Problem: Der glaubt das im Zweifelsfall sogar selber.
(22) k49782 · 04. November 2019
@19 Ist doch nicht das erste Mal, egal ob Täter oder nicht, dass die Aussagen doch zuerst immer, insbesondere bei eigenen Verfehlungen, ganz unschuldiger Natur sind. Dafür wird es aber auch von mindestens einem Gutachter überprüft ob seine "These" haltbar ist. Wenn nicht, dann wird er was anderes finden. Aber das findest Du eigentlich bei jedem Vorfall. Ich kenne nur wenige Vorfälle und Personen die dazu stehen das sie Fehler gemacht haben.
(21) k293295 · 04. November 2019
@19: Die Flasche, die da am Fenster gestanden hat, ist 31 Jahre alt, würde ich sagen.
(20) Spock-Online · 04. November 2019
Jaja, jetzt ist der Wind schuld. Sone feige Memme. Steh dazu, was Du verbockt hast.
(19) knueppel · 04. November 2019
Eine bessere Lüge ist ihm nicht eingefallen? Wie soll die Flasche denn "am Fenster" gestanden haben? Jeder weiß, dass besagte Fenster nur geöffnet werden können, in dem man den oberen Teil nach unten schiebt. Eine Fensterbank gibt es da nicht.
(18) O.Ton · 04. November 2019
Was ist das für ein stockdummer Flaschenwerfer. Bei Bahnhof sowas, schon höchst vorsätzlich bzw. lebensgefährlich dumm.
(17) brooke · 04. November 2019
Wenn er sich stellt und geständig zeigt, bekommt er bei der Strafzumessung entsprechenden Bonus. Weiterhin kommt nur der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung in Frage, die Strafe wird so oder so nicht allzu hoch ausfallen. Für das Kind ist das natürlich dennoch mies, keine Frage..
(16) Spock-Online · 04. November 2019
Schnelles Ermittlungsergebnis, wenn man die immense Zahl der potentiellen Verdächtigen zählt.
(15) Mehlwurmle · 04. November 2019
Hoffen wir, dass sie den richtigen Täter gefunden haben. Respekt an die Polizei, dass es angesichts der Menge an Zeugen/möglichen Tätern doch so zügig ging.
(14) Troll · 04. November 2019
... z.B. So in den alten S-Bahnzügen: <link> oder in alten Regionalzügen so: <link>
(13) Troll · 04. November 2019
@11 weil diese Produkte für den internationalen Markt hergestellt werden und es andere Länder (ähm USA) gibt, in denen man oftmals aufgrund fehlender Warnhinweise etwas falsch macht, um dann den Vertreiber oder Hersteller verklagen zu können. Diese eigentlich überflüssigen Hinweise dienen somit zur rechtlichen Absicherung. Aber bei einem nur in Deutschland eingesetzten Zug ist das eigentlich nicht nötig, aber trotzdem vorhanden: ...
(12) wimola · 04. November 2019
@10) Du bereitest mir eine unsägliche Nachtruhe .... : Alle wahlberechtigt!
(11) k293295 · 04. November 2019
@10: Es gibt Warnhinweise auf Pizza-Verpackungen - "Folie vor der Zubereitung entfernen" - und auf Mikrowellengeräten - "Keine lebenden Tiere einsperren!". Warum bloß?
(10) wimola · 04. November 2019
Ich bedauere, dass die Zugfenster (meistens) nicht mehr zu öffnen sind + mag das auch gar nicht als Nostalgie abtun. - Was bin ich froh, dass ich noch "in Freiheit" leben durfte. Gegen alle möglichen Einschränkungen in den letzten Jahrzehnten waren die Verbotsschilder: "Betreten der Rasenfläche verboten." eine wahre Lächerlichkeit. - Schade, dass Menschen einfach nicht in der Lage sind, ihre Freiheiten zu achten und zu schätzen.
(9) k293295 · 04. November 2019
@8: Wo Nostaligie Straftaten begünstigt, verliert sie ihre Berechtigung. Diese Züge werden nicht wirklich weniger nostalgisch, wenn die Fenster sich nicht mehr zum Flaschenrauswurf öffnen lassen.
(8) satta · 03. November 2019
Nostalgiefahrten wären bei einem von manchen hier geforderten Verbot dieser Übersetzfenster dann wohl auch nicht mehr mit originalgetreuem Wagenmaterial durchführbar. Davon abgesehen, werden Halberstädter mit diesen Fenstern auch noch regulär auf der RE6 zwischen Chemnitz und Leipzig eingesetzt.
(7) k293295 · 03. November 2019
Ja, da schließ ich mich mal @1 an. Hoffentlich haben sie den Richtigen. Die Betreiber dieser Party-Züge sind jetzt aber gehalten, solche Vorfälle für die Zukunft unmöglich zu machen. Party ist selbstverständlich ok, aber ein beinahe totes Kind ist eben NICHT ok.
(6) gunty · 03. November 2019
@3 Ich würde im Leben so eine Party nicht mitmachen, aber wegen eines Vorfalls in Zigtausend solcher Veranstaltungen diese nicht mehr durchzuführen, na ja, ich weiß nicht!
(5) Dr_Feelgood_Jr · 03. November 2019
@3 "Solche Züge" sind aber nun mal ausgemustertes Material der DB. Niemand bei Verstand käme auf die Idee, hochmoderne Züge den Vandalen zu überlassen.
(4) Troll · 03. November 2019
@3: Die meisten Leute können sich aber benehmen und normal feiern. Ein paar Idioten gibt es immer und überall. Also deswegen jetzt solche Veranstaltungen nicht mehr durchzuführen finde ich nun sehr überzogen!
(3) Grizzlybaer · 03. November 2019
Bei "solchen Zügen" sollte man keine Fenster öffnen können! Noch besser wäre es aber, erst gar keine solchen Veranstaltungen durchzuführen!
(2) Troll · 03. November 2019
Man weiß nicht, was die Zeugen genau ausgesagt haben und was der Verdächtige bei seiner Vernehmung gesagt hat. Warten wir einfach mal ab, was die Polizei noc offiziell mitteilt, bevor jetzt irgendwelche Schlüsse gezogen werden.
(1) bs-alf · 03. November 2019
Das ist jetzt hoffentlich der richtige. Die Ermittlungen gingen doch relativ schnell.
 
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