@14: Deine Gesamten Aussagen entsprechen aber nicht unserem Grundgesetz und sind somit Verfassungswidrig. Siehe dazu Art 2 Grundgesetz
<link> . Der Gesetzgeber ist aufgrund des Gesetzes gezwungen zu handeln. Dir mögen die verletzten und Toten völlig egal sein. Du kannst Dich ja mit den Angehörigen der Toten unterhalten, ob die Deine Aussage witzig finden.