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Habt ihr @
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nicht gelesen oder nicht verstanden? Laut § 112 Abs. 2 StPO gibt es (nur) drei mögliche Haftgründe für Untersuchungshaft: 1. Flucht oder Verborgenhalten, 2. Fluchtgefahr und 3. Verdunkelungsgefahr. Was davon soll hier gegeben sein? Das bedeutet doch nicht, dass der mutmaßliche Täter straffrei bleibt, dass es kein Verfahren geben wird. @
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Manchmal macht sich auch ein Kommentator lächerlich...