Hamburg - Ein 24-jähriger Autofahrer hat sich am frühen Samstagmorgen in Hamburg-Bahrenfeld einer Verkehrskontrolle entzogen und dabei einen tödlichen Unfall verursacht. Wie die Polizei mitteilte, war der Mann gegen 6: 30 Uhr mit einem Fahrzeug mit "offensichtlich deutlich überhöhter […] mehr

Kommentare

14Tautou20. April 2025
@13 Du scheinst ja auch keine Ahnung davon zu haben bzw. nicht zu wissen, wie es für Afghanen, Syrer und Araber ist, neben ausländerfeindlichen Deutschen wie dir zu wohnen?!
13ReneBerlin120. April 2025
Die Leute die hier laufend auf § 112 Abs. 2 StPO verweisen scheinen keine Ahnung zu haben bzw. nicht mitten in Afghanen, Syrern und Arabern allgemein zu wohnen. Allein der Punkt "Fluchtgefahr" dürfte gegeben zu sein. Wenn ich hier fast täglich sehe was die "so lieben Flüchtlinge" an Besuch mit Nummernschildern aus ganz Deutschland bekommen, dürfte wohl klar sein das der "Täter" in diesem Fall auch genug =Verwandtschaft= hat wo er untertauchen kann. Lebt weiter auf eurer rosaroten Wolke.
12tastenkoenig19. April 2025
Seine Identität ist nun festgestellt und aktenkundig, die mögliche Trunkenheit durch die Blutprobe gerichtsfest nachweisbar, insofern hat sich die Verdunklungsgefahr erledigt. Fluchtgefahr wird üblicherweise nicht angenommen, wenn es einen festen Wohnsitz mit ladefähiger Adresse sowie einen Arbeitsplatz und/oder enge familiäre Bindung im Land gibt. Wie dem auch sei, es gibt zum Glück Leute, die entscheiden so etwas beruflich, denn sie haben die Grundlagen studiert.
11Polarlichter19. April 2025
@6 Habe nun nicht erwartet, dass du eine andere Position ergreifst.
10RKE19. April 2025
Nun ja: Die Flucht bzw. der Fluchtversuch vor der Polizei erfüllt den ersten Punkt und rechtfertigt den Zweiten. Erschwerend kommt hinzu, dass dies wohl nur zustande kam, um eine weitere Straftat (Trunkenheit im Straßenverkehr) zu verdecken/verdunkeln/verschlei ern, womit man den den dritten Punkt auch noch hätte, so man ihn denn bräuchte. Bei Tötungsdelikten oder Beziehungen ins Ausland, jedes für sich allein, geht der StA normalerweise von Fluchtgefahr aus und hier kommt beides zusammen!
9Tautou19. April 2025
@5 Wie machen das die Leute nur neben Familie, Beruf und Happy-Click-Jagd noch Jura zu studieren?! @6 "Manchmal"? 🤔
8galli19. April 2025
@5 leese das StPO.
7tastenkoenig19. April 2025
"Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens. Es soll einer möglichen negativen Beeinflussung des Verfahrens begegnet werden. Das Gesetz nennt Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: // 1. Flucht oder Verborgenhalten 2. Fluchtgefahr und 3. Verdunkelungsgefahr. // Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. <link> @6 : ups ^^
6thrasea19. April 2025
@4 @5 Habt ihr @2 nicht gelesen oder nicht verstanden? Laut § 112 Abs. 2 StPO gibt es (nur) drei mögliche Haftgründe für Untersuchungshaft: 1. Flucht oder Verborgenhalten, 2. Fluchtgefahr und 3. Verdunkelungsgefahr. Was davon soll hier gegeben sein? Das bedeutet doch nicht, dass der mutmaßliche Täter straffrei bleibt, dass es kein Verfahren geben wird. @1 Manchmal macht sich auch ein Kommentator lächerlich...
5ReneBerlin119. April 2025
Zitat: verbotenes Autorennen, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zitat ende, Also wenn das keine vorläufigen Haftgründe sind worüber ein Haftrichter nach Ostern entscheiden kann dann weiß ich auch nicht. Über den Rest meiner Gedanke dazu schweige ich lieber ...
4nadine211319. April 2025
"mangelnde Haftgründe"? Das darf doch nicht wahr sein! 🙈
3commerz19. April 2025
Auf den ersten Blick finde ich das schon merkwürdig. @2 danke, das leuchtet natürlich ein.
2tastenkoenig19. April 2025
Die Überschrift ist natürlich sachlich nicht falsch, aber insinuiert, dass der Mann keine Folgen zu fürchten hätte. Es gibt genau definierte Gründe für Untersuchungshaft, und die werden ggf. von einem Haftrichter geprüft. Anders als vielfach angenommen oder bauchmäßig gewünscht ist die U-Haft keine vorweggenommene Strafe. Erst das Urteil, dann der Vollzug.
1Polarlichter19. April 2025
Der Staat macht sich låcherlich.