Kleve (dpa) - Nach einem illegalen Autorennen mit einem Todesopfer im nordrhein-westfälischen Moers hat das Landgericht Kleve den 22-jährigen Fahrer wegen Mordes verurteilt. Er bekam eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin hatte im April 2019 tödliche ...

Kommentare

(26) dergartenzwerg · 18. Februar 2020
ich hoffe, dieses Urteil auf lebenslange Freiheitsstrafe reicht allen Rasern, um es bleiben zu lassen.
(25) RondellBeene · 18. Februar 2020
Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen immer dann vor, wenn der Täter die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung zwar erkannt hat, mit jener jedoch nicht einverstanden ist und „ernsthaft und nicht nur vage“ darauf vertraut, dass der Taterfolg nicht eintreten werde, wobei hierzu auch leichtsinniges Vertrauen auf einen glücklichen Ausgang zu zählen ist." Quelle: <link>
(24) RondellBeene · 18. Februar 2020
mit diesem abgefunden bzw. er das Opfer, um sein angestrebtes Ziel zu erreichen, in einer Art und Weise gefährdet hat, dass es vom Zufall abhängt, ob der Erfolg eintritt, der Täter somit nicht mehr auf das Ausbleiben des Taterfolgs vertrauen durfte. Bloßes Hoffen auf einen günstigen Ausgang des Geschehens bewirkt nicht gleichsam als Automatismus einen Ausschluss des bedingten Vorsatzes, was auch in Fällen, in welchen der Täter dem Eintritt des Erfolgs gleichgültig gegenübersteht, gilt."
(23) RondellBeene · 18. Februar 2020
"Bedingt vorsätzlich handelt [...] derjenige Täter, welcher den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigend in Kauf nimmt, oder sich wegen des erstrebten Zieles zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Ein Billigen des Taterfolgs bedeutet keineswegs, dass der Taterfolg für den Täter erwünscht sein muss [...]. Auch ein Erfolg, welcher dem Täter gänzlich unerwünscht ist, kann dem Rechtssinn nach gebilligt werden, sofern sich jener
(22) RondellBeene · 18. Februar 2020
@17 Kleiner Tip: Sich informieren anstatt nur zu spekulieren ;-) Hier steht's ganz gut: <link> Der Täter hatte keinen FS, war bei Dunkelheit innerorts auf der Gegenfahrbahn mit 170km/h unterwegs und hat Unfallflucht begangen. Das Auto zählt als gemeingefährliches Mittel und es wurde "bedingter Vorsatz" erkannt. Den "bedingten Vorsatz" zitiere ich nochmal aus anderer Quelle:
(21) gabrielefink · 18. Februar 2020
@19 Weil er zwar an dem Rennen beteiligt war, dabei aber keinen umgebracht hat, bekommt er "nur" 3,75 Jahre. Ich halte das auch für eine ordentliche Strafe.
(20) Han.Scha · 18. Februar 2020
@13: Wenn ein deutsches Gericht Mord festgestellt hat, brauchst du dir über die Einordnung dieser Straftat keine Gedanken mehr zu machen.
(19) Beastenjahrn · 18. Februar 2020
Ich frage mich, weshalb der andere Autofahrer nicht auch lebenslänglich bekam? Er muss doch genauso schnell gewesen sein. Nur weil er nicht gegen ein Auto krachte, bekommt dieser nur 3,75 Jahre?
(18) k293295 · 17. Februar 2020
@15: Das geht nicht. Er hat gar keinen Führerschein.
(17) MasterYoda1000 · 17. Februar 2020
Nach der Argumention, hat jeder eine Mordabsicht im Auto der sich falsch verhält, also auch alle die z.B. Vorfahrt missachten, keinen Blinker setzen und einen Unfall bauen, keinen Schulterblick machen etc pp Merkst selber wie absurd das ist und nach dem Urteil, müsste absofort jeder Auto-Unfall mit Todesfolge als Mord eingestuft werden wenn sich derjenige "falsch" verhalten hat.....
(16) Mafalda · 17. Februar 2020
@13 wenn man billigend in Kauf nimmt dass ein Mensch ums Leben kommen kann, dann ist das Mord. Ist genauso wenn ich ein Haus anstecke, in dem Menschen sind, dann ist das auch Mord. Ich finde das Urteil gerechtfertigt.
(15) Spock-Online · 17. Februar 2020
Hoffentlich hat er auch den Führerschein auf Lebenszeit weg.
(14) RondellBeene · 17. Februar 2020
@13 Du solltest dich mal etwas tiefgehender mit dem Punkt Mordmerkmale auseinandersetzen. Absicht = Mord, keine Absicht = Totschlag: So einfach ist das nicht.
(13) MasterYoda1000 · 17. Februar 2020
Mord? Wohl eher Totschlag. Mord setzt ja eigentlich vorraus, dass man mit voller Absicht und Berechnung jemanden umbringen will und das will mit Sicherheit keiner an einem illegalen Autorennen.....
(12) Flugsaurier · 17. Februar 2020
Die Frau ist tot, der Schuldige hinter Gittern. An alle Möchtegern Rennfahrer damit dies in Zukunft nicht mehr geschieht: geht auf eine Cart-Bahn oder mietet euch einen Formel Wagen auf einer abgesperrten Rennstrecke - das kostet weniger als ihr glaubt und vor allem - keinen Unschuldigen das Leben.
(11) aladin25 · 17. Februar 2020
Leider nur 15 Jahre! Dieser Typ sollte nie mehr in Freiheit kommen!
(10) Wesie · 17. Februar 2020
Sehr gut! Für immer wegsperren diese Vollpfosten!
(9) Gertrud · 17. Februar 2020
@8 Es ist richtig solch Täter aus dem Verkehr zu ziehen.
(8) BobBelcher · 17. Februar 2020
Eine gute und gerechte Strafe. Ich bezweifle aber, dass das Wirkung zeigt. Es ist wie mit dem fahren unter Alkoholeinfluss, da gleubt auch jeder, dass er darunter fahren kann und nicht geschnappt wird. Nach deren Ansicht kann ihnen sowas nicht passieren und bums, dann isses passiert.
(7) slowhand · 17. Februar 2020
>> Wahrscheinlich, sagt die Rechtsmedizinerin, sei das Opfer nicht angeschnallt gewesen. Eine Rolle habe das aber wohl in diesem Fall nicht gespielt – die „todesursächlichen Verletzungen“, sie wären durch die Rotationsbewegung des Kleinwagens nach dem Zusammenstoß auch mit Anschnallgurt passiert. << @1 Es ist nicht sicher das sie nicht angeschnallt war.
(6) ChrisuAlex · 17. Februar 2020
Im erst @1, wo hat denn die Frau mitschuld? Sie ist nicht gerast oder ?
(5) RondellBeene · 17. Februar 2020
@1 Und Vergewaltigungsopfer hatten zu kurze Röcke an, richtig?
(4) Tashunkawitko · 17. Februar 2020
Da bin ich ganz bei der Staatsanwaltschaft - solche Typen sind und bleiben immer eine Gefahr. Ob mit oder ohne Führerschein werden die wohl weiter machen.
(3) Spock-Online · 17. Februar 2020
@1 Dein Whataboutism ist widerlich.
(2) Volker40 · 17. Februar 2020
Es ist wohl für das Urteil unerheblich ob die Frau angeschnallt war oder nicht. Die 2 haben billigend in Kauf genommen das Menschen verletzt und getötet werden .
(1) thrasher666 · 17. Februar 2020
illegale rennen sind zwar scheiße - aber sie ist mit schuld, weil sie nicht angeschnallt war!!!
 
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