
Berlin (dts) – Das Jahr 2024 hat begonnen und bringt viele Änderungen. Unter anderem steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) steigt von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Und das
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