Berlin (dpa) - Im vergangenen Jahr sind 427,4 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen worden und damit mehr als im Vorjahr. 2019 waren es noch 397,9 Millionen, wie aus einer Auskunft des Bundesfinanzministeriums an den AfD-Abgeordneten Rene Springer hervorgeht, die der Deutschen Presse- ...

Kommentare

(19) Fromm · 17. Januar 2021
Mich erschreckt trotzdem der Anstieg in den 5 Jahren - Verdoppelung.
(18) Mafalda · 17. Januar 2021
@8 In diesem Beitrag steht schön verständlich, dass auch andere Eu-Mitgliedsstaaten ( Beispiel: Frankreich ) Kindergeld zahlen, wenn ein deutsches Elternteil in einem anderen Eu-Staat lebt und Steuern zahlt. Es trifft also nicht zu, dass nur De zaht, wie einige hier annehmen. <link>
(17) treichel · 17. Januar 2021
Zur Ergänzung: Umfangreiche Infos habe ich auf folgender Seite gefunden, ungefähr in der Mitte der Seite kann man sich über die Prioritätsregeln der Zahlung von Kindergeld informieren und darunter ist ein Link, wo man die Familienleistungen der verschiedenen Länder einsehen kann: <link>
(16) thrasea · 17. Januar 2021
@13 "In Frankreich gilt jedoch, wie in Deutschland auch, bei Familienleistungen in grenzüberscheitenden Fällen [...] vorrangig europäisches Recht. [...] Artikel 67 VO bestimmt, dass eine Person auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats hat, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden."
(15) thrasea · 17. Januar 2021
@13 Japp, und das ist eine ähnliche Rechtslage wie in Deutschland, wie sie im Bundeskindergeldgesetz steht. Und trotzdem zahlt Deutschland Kindergeld für im Ausland lebende Kinder, sofern ein Elternteil sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt ist. Genau so ist es auch in Frankreich. Lies deinen ersten Link aufmerksam, den Punkt 3. Da steht alles genau.
(14) Mafalda · 17. Januar 2021
@all Kindergeld ist eine Steuerleistung und so im Endeffekt eine vorgezogene Steuererstattung für Steuerzahler. Wer also keine Steuern in Deutschland zahlt, erhält kein Kindergeld. Daher ist es unabhängig davon wo das Kind lebt.
(13) treichel · 17. Januar 2021
@12: Warum greifst du mich eigentlich immer an? Ich habe nur die Frage von Maibaum gegoogelt... zu Frankreich: "A - ALLGEMEINE UNTERHALTSLEISTUNGEN 1) Kindergeld Kindergeld (allocations familiales) wird einkommensunabhängig ab dem 2. Kind, welches in F r a n k r e i c h l e b t, geleistet. Die Höhe des Kindergeldes ist an das Einkommen des Haushaltes oder der Person, welche für den Unterhalt der Kinder aufkommt und .... usw." <link>
(12) thrasea · 17. Januar 2021
@9 In deinem Link steht NICHT drin, dass Frankreich nur an in Frankreich lebende Kinder zahlt – ganz im Gegenteil. Ich nehme mal an, dass du uns nicht absichtlich belügen wolltest, sondern nicht das ganze Dokument gelesen hast oder das Gelesene nicht verstehst. Also: Auch Frankreich zahlt Kindergeld für im Ausland lebende Kinder, das ergibt sich aus Kap. 3 deines Links. Dass Spanien Kindergeld nur an Geringverdiener zahlt, ist richtig - das benachteiligt aber ausländische Staatsangehörige nicht.
(11) SchwarzesLuder · 17. Januar 2021
Ja ja nur wir Zahlen das Glaube ich!
(10) Maibaum · 17. Januar 2021
@9 Hab auch nichts darüber gefunden, aber es hätte ja sein können, daß Jemand die Antwort gewußt hätte
(9) treichel · 17. Januar 2021
@8. Die Antwort ist wahrscheinlich 0.....Frankreich z.B. zahlt nur an in Frankreich lebende Kinder: <link> Spanien zahlt sowieso nur für sozialschwache Familien: <link> Also...ich habe bisher kein Land gefunden, welches Kindergeld an in D lebende Kinder und deren in anderen Ländern arbeitenden Eltern überweist - aber ich google mal fleißig weiter..
(8) Maibaum · 17. Januar 2021
Was interessant wäre: Wie viele Kinder in Deutschland bekommen Kindergeld aus anderen Ländern?
(7) thrasea · 17. Januar 2021
Gute Idee! Kindergeld von Lebenshaltungskosten abhängig machen? Dann müssen Kinder in teuren Großstädten mehr bekommen, auf dem Land und in günstigeren Städten dafür weniger. Warte – das will die AfD ja gar nicht, die wollen nur mal wieder Ausländer benachteiligen. @5 Die Vorgaben sind EU-weit gleich – nur Österreich hält sich nicht daran, deswegen läuft gegen das Land derzeit ein Verfahren am EuGH.
(6) KonsulW · 17. Januar 2021
Fragwürdige Angelegenheit!
(5) maryloo · 17. Januar 2021
Tja, so etwas spricht sich schnell herum. Welches andere EU-Land verfährt genau so? Ist das bekannt?
(4) SchwarzesLuder · 17. Januar 2021
Sollte es so nicht geben bin ich der Meinung.
(3) Chris1986 · 17. Januar 2021
@1 Je nachdem aus welchem Blickwinkel man das betrachtet ist das Eine oder das Andere als die gleichere Behandlung zu sehen.
(2) KonsulW · 17. Januar 2021
Ob der Gleichbehandlungsgrundsatz richtig ist, kann man auch bezweifeln.
(1) Pontius · 17. Januar 2021
"das Kindergeld auf die Lebenshaltungskosten vor Ort abzusenken." Wenn das den Gleichbehandlungsgrundsatz richterlich überlebt, würde mich es wundern.
 
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