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2 Doch, in Deutschland gäbe es Vergleichbares: Geldstrafe für die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und die Einschaltung des Jugendamtes, um die Hintergründe zu prüfen und z.B. festzustellen, ob die Familienverhältnisse intakt sind und ob die Eltern ihre erzieherischen Pflichten erfüllt haben. Der Unterschied zu England ist nur, dass man die beiden Jungen in England auch zu einer Haftstrafe hätte verurteilen können - wovon das Gericht keinen Gebrauch gemacht hat - und bei uns nicht.