"Außerdem hatte er die zulässige Höchstgeschwindigkeit [...] nur im einstelligen Bereich überschritten. Der junge Mann stellte sich. Zusätzlich zum Bußgeldbescheid [...]" Im einstelligen Bereich? also maximal 9km/h zu schnell, wieso gibt es für so etwas ein Bußgeld? Das liegt doch eigentlich noch im Bereich eines Verwarngeldes.
@10
Aber erst, nachdem er die Anlage beschädigt hatte. @9
meinte aber, er hätte einfach zu seiner Geschwindigkeitsüberschreitung stehen und die Anlage in Ruhe lassen sollen. :o)
Erst mal nachdenken....
Hier bestätigt es sich wieder: Am besten zu seinen Taten stellen. Er hätte nur eine geringe Strafe bekommen, das wäre besser ausgegangen
Bedenklich finde ich, dass jemand mit so einem kindlichen/kindischen Tempement den Führerschein geschafft hat und danach vielleicht schon seit 2 Jahren regelmäßig mit einem Auto durch die Gegend fuhr...