So bitter es in diesem Fall ist, man kann immer nur für den individuell ermittelbaren Tatbeitrag verurteilt werden. Wenn hier alle Tatbeteiligten schweigen und auch sonstige Beweise lückenhaft sind, muss die Anklage eben zurückstecken.
@3: Weil man vermutlich nicht eindeutig beweisen kann, wer die Frau an die Platte fesselte. Und bevor die Verteidigung die Anklage in der Luft zerreißt, lieber auf Nummer Sicher gehen, damit die Täter überhaupt in den Bau wandern.
Warum "... durch Unterlassen"? Ist die Frau nun durch das Handeln der Täter gestorben oder nicht? Dann ist es halt auch Mord! Ich kann niemanden ein Messer in den Körper rammen und anschließend behaupten, dass die Person ja gestorben sei, weil ich die Wunde nicht abgedeckt habe. Tot durch Blutaustritt oder wie? Man kann sich die Regeln auch zurecht legen wie man will...