Köln (dpa) - Wegen heimtückischen Mordes steht ein 17-jähriger Jugendlicher seit Freitag vor dem Kölner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im vergangenen Juli auf der Partymeile Zülpicher Straße einen 18-Jährigen erstochen zu haben. Bei dem Prozess vor der Jugendstrafkammer ist die […] mehr

Kommentare

1all4you05. Februar 2022
Nun ja, da es die Todesstrafe nicht mehr gibt. . . ., Lebenslänglich. Ohne vorherige Begnadigung. Und vor allem Arbeit unter Aufsicht, damit er seine Schuld ab arbeiten kann.