@
5
Der Link geht, danke. Beim ersten Link wurde der Punkt als Satzzeichen mit eingebaut, daher lässt er sich nicht klicken. Ich erinnere mich gut an den Massenunfall damals auf der A5. Interessant übrigens auch das Urteil gegen einen Beteiligten, in dem der Richter "strafrechtliche Grundsätze für das Fahren bei Nebelgefahr und für das Einfahren in eine Nebelwand" formuliert hat:
<link> @
6
Bei 5 Metern reichen Radaraugen des Vordermanns nicht, da braucht man schon selbst welche :-)