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1: Den Besitz von Geld und Langeweile als besondere Leistung zu bezeichnen halte ich für gewagt. Insbesondere wegen ersterem hat sie nämlich kaum Konkurrenz. - Und das Jugendamt wollte nicht ihre Leistung verhindern, sondern ihre körperliche und geistige Unversehrtheit bewahren. Aber hey, warum das Leben eines Kindes beschützen, wenn es die Chance hat unsinnige Ideen der Eltern umzusetzen?