Frankfurt/Main (dpa) - Obwohl er von seinem Diensthandy 16 000 private SMS abgesetzt hat, darf ein Frankfurter Flughafenarbeiter seinen Job behalten. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die gegen den Mann verhängten Kündigungen einer Lufthansa-Tochter für ungültig. Grund für die Entscheidung sei ...