Kassel (dpa) - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen hat das Landgericht Kassel eine frühere falsche Narkoseärztin in einem Revisionsprozess zu 15 Jahren Haft verurteilt. Damit fällt das Urteil deutlich milder aus als in ihrem ersten […] mehr

Kommentare

4satta28. Mai 2025
Was war denn das Tatmotiv, ohne entsprechende Ausbildung den Patienten Medizin zu verabreichen?
3tripleeight28. Mai 2025
@1 Bewerbungsunterlagen werden in aller Regel nur grob geprüft, also nur auf offensichtliche Ungereimtheiten. Meine Firma berät zahlreiche Unternehmen, sowohl KMU als auch bis zum Konzern und keiner davon führt detaillierte Prüfungen von Studiennachweisen durch. Solange eine Uni den genannten Studiengang hat und die Nachweise nicht offensichtlich nachbearbeitet sind, wird man in den allermeisten Firmen daran nicht zweifeln bzw. deswegen im Bewerbungsprozess scheitern.
2skloss28. Mai 2025
Die armen Opfer/Angehörigen 😕
1Polarlichter28. Mai 2025
Da müssten aber noch andere zur Verantwortung gezogen werden. Die Unterlagen müssen doch geprüft werden, da würde sowas sofort auffliegen bevor(!) die Stelle ihr überhaupt ermöglicht würde.